Wer wir sindWas wir tunServiceKontakt Freitag, 10.09.2010
  Druckausgabe
  1. Wie werde ich Mitglied beim VCP?

Mit einem schriftlichen Aufnahmeantrag ans Landesbüro, der dann weiter an die Bundeszentrale geschickt wird.


Aufnahmeantrag   798 K

2. Ab wann gilt die Mitgliedschaft?

Sofort, wenn der Aufnahmeantrag in der Bundeszentrale eingegangen ist. Nach Eingang des Aufnahmeantrags verschickt die Bundeszentrale ein Begrüßungsschreiben und das Mitgliedsheftchen.


3. Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Betrag besteht aus einem Bundesbeitrag, einem Landesbeitrag und einem Beitrag der Regions-, Bezirks- oder Gauebene. Über die Höhe des Landes-, Regions-, Bezirks- und Gaubeitrags entscheiden die entsprechenden Gremien selbständig.

Für den Bundesbeitrag gilt ab dem 1. Januar 2007 Folgendes:


Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 Jahre zahlen 39,00 EUR im Jahr.
Ab dem 21. Lebensjahr kostet die Mitgliedschaft 58,00 EUR jährlich.
Wer aber in eine weiterführende Schule geht, eine Ausbildung absolviert, studiert, Wehr- oder Zivildienst leistet, zahlt den günstigeren Kinder- und Jugendlichen-Tarif.
Für Menschen in sozialen Notlagen, die arbeitslos sind und/oder Sozialhilfe bekommen, wird der Bundesmitgliedsbeitrag noch niedriger: sie zahlen jährlich 12,00 EUR. Der Landes-, Regions-, Bezirks- und Gaubeitrag vermindert sich ebenfalls - wie hoch, ist allerdings von Land zu Land verschieden.
Wer ermäßigte Beiträge zahlen will, muss bis zum 15. Januar eines jeden Jahres einen entsprechenden Antrag an das Landesbüro stellen, dieser Antrag wird dann an die Bundeszentrale weiter gereicht.

Wer ermäßigte Beiträge zahlen will, sollte bis zum 15. Januar eines jeden Jahres einen entsprechenden Antrag an das Landesbüro stellen, dieser Antrag wird dann an die Bundeszentrale weitergereicht.


Antrag auf Beitragsermäßigung   49 K

4. Gibt es einen Familienbeitrag?

Es gibt auch einen Beitrag für Familien. Dabei wird für das älteste Mitglied der volle Beitrag der jeweiligen Beitragsstufe berechnet, für das zweitälteste Mitglied nur noch der halbe Beitrag. Alle weiteren Familienmitglieder sind beitragsfrei, sofern diese sonst den Kinder- und Jugendbeitrag oder den ermäßigten Beitrag zahlen würden.

Die Familie teilt sich eine Ausgabe der Verbandszeitschrift anp.

Die Zahlung des Familienbeitrages erfolgt durch das älteste Familienmitglied.


Antrag auf Familienbeitrag   59 K

5. Und wenn ich den VCP zusätzlich unterstützen möchte?

Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen können, bitten wir, ihren VCP-Beitrag selbst einzuschätzen. Der VCP-Beitrag ist wegen der Gemeinnützigkeit des VCP steuerlich absetzbar.


Beitragsselbsteinschätzung   685 K

6. Wie erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages?

Die Zahlung des VCP-Mitgliedsbeitrages erfolgt einmal jährlich per Bankeinzug.
Hat ein Mitglied keine Einzugsermächtigung erteilt, wird eine Rechnung erstellt. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten zu decken, wird eine Rechnungszahlungsgebühr in Höhe von 3,00 EUR erhoben.
Wer diese Kosten sparen möchte, wird gebeten, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.


Einzugsermächtigung   693 K

7. Und wenn man wieder austreten will?

Das muss man dem Landesbüro schriftlich mitteilen; eine mündliche Mitteilung an die Gruppenleitung oder das Wegbleiben von der Gruppenstunde reicht nicht. Diese Mitteilung wird dann vom Landesbüro an die Bundeszentrale weitergeleitet. Jeder Austritt wird durch die Bundeszentrale schriftlich bestätigt. Die Beitragspflicht endet beim Austritt zum 31.12. des laufenden Jahres.


Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet  Gudrun Paul.

Fragen zum VCP-Beitrag beantwortet  Kirstin Schubert.


 
15.10.