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Wie viel Strom haben wir zur Verfügung?
-
Pro Teillager steht eine Grundversorgung von 3,5 kW zur Verfügung, das sollte zum Betrieb der notwendigsten technischen Geräte ausreichen
Können wir Kühlschränke betreiben?
-
Grundsätzlich ist dies möglich. Einschränkungen siehe oben (max. 3,5kW). Kühlschränke müssen auf Paletten betrieben werden, nicht auf dem Rasen.
Welche Elektrogeräte dürfen wir am Bundeslagernetz betreiben?
-
Grundsätzlich alle Geräte, die VDE/GS geprüft sind.
Welche Einschränkungen gibt es bei der Stromversorgung?
-
Wir möchten den über das Stromnetz gelieferten Strom einschränken. In den Teillagern steht lediglich eine Grundversorgung bereit. Auf Friteusen, Dönerspieße u. a. „Stromfresser“ sollte verzichtet werden. Allerdings möchten wir die Teillager auch ermutigen, regenerativ gewonnene Energie zu nutzen. Das alles wird aber nicht dogmatisch gesehen und in begründeten Einzelfällen kann eine andere Entscheidung getroffen werden
Wir würden gerne Bierbänke und/oder Stroh haben? Geht das?
-
Grundsätzlich ja, dies kann über den zentralen Einkauf bezogen werden. Genauere Informationen folgen.
Wir brauchen Bühnenelemente & Zubehör für unser Teillager? Gibt es eine zentrale Möglichkeit, solche Dinge zu beschaffen?
-
Aller Voraussicht nach können diese Dinge über den Zeltbauer bezogen werden. Preise und Konditionen sind derzeit noch nicht bekannt.
Gibt es Stroh in Ballen oder lose?
-
Stroh darf und soll auf dem Lagerplatz ausschließlich in Säcken verwendet werden. Das reduziert den erheblichen Aufwand beim Abbau erheblich.
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Wie viel Strom haben wir zur Verfügung?
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Pro Teillager steht eine Grundversorgung von 3,5 kW zur Verfügung, das sollte zum Betrieb der notwendigsten technischen Geräte ausreichen
Können wir Kühlschränke betreiben?
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Grundsätzlich ist dies möglich. Einschränkungen siehe oben (max. 3,5kW). Kühlschränke müssen auf Paletten betrieben werden, nicht auf dem Rasen.
Welche Elektrogeräte dürfen wir am Bundeslagernetz betreiben?
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Grundsätzlich alle Geräte, die VDE/GS geprüft sind.
Welche Einschränkungen gibt es bei der Stromversorgung?
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Wir möchten den über das Stromnetz gelieferten Strom einschränken. In den Teillagern steht lediglich eine Grundversorgung bereit. Auf Friteusen, Dönerspieße u. a. „Stromfresser“ sollte verzichtet werden. Allerdings möchten wir die Teillager auch ermutigen, regenerativ gewonnene Energie zu nutzen. Das alles wird aber nicht dogmatisch gesehen und in begründeten Einzelfällen kann eine andere Entscheidung getroffen werden
Wir würden gerne Bierbänke und/oder Stroh haben? Geht das?
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Grundsätzlich ja, dies kann über den zentralen Einkauf bezogen werden. Genauere Informationen folgen.
Wir brauchen Bühnenelemente & Zubehör für unser Teillager? Gibt es eine zentrale Möglichkeit, solche Dinge zu beschaffen?
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Aller Voraussicht nach können diese Dinge über den Zeltbauer bezogen werden. Preise und Konditionen sind derzeit noch nicht bekannt.
Gibt es Stroh in Ballen oder lose?
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Stroh darf und soll auf dem Lagerplatz ausschließlich in Säcken verwendet werden. Das reduziert den erheblichen Aufwand beim Abbau erheblich.
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Pro Teillager steht eine Grundversorgung von 3,5 kW zur Verfügung, das sollte zum Betrieb der notwendigsten technischen Geräte ausreichen
Können wir Kühlschränke betreiben?
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Grundsätzlich ist dies möglich. Einschränkungen siehe oben (max. 3,5kW). Kühlschränke müssen auf Paletten betrieben werden, nicht auf dem Rasen.
Welche Elektrogeräte dürfen wir am Bundeslagernetz betreiben?
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Grundsätzlich alle Geräte, die VDE/GS geprüft sind.
Welche Einschränkungen gibt es bei der Stromversorgung?
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Wir möchten den über das Stromnetz gelieferten Strom einschränken. In den Teillagern steht lediglich eine Grundversorgung bereit. Auf Friteusen, Dönerspieße u. a. „Stromfresser“ sollte verzichtet werden. Allerdings möchten wir die Teillager auch ermutigen, regenerativ gewonnene Energie zu nutzen. Das alles wird aber nicht dogmatisch gesehen und in begründeten Einzelfällen kann eine andere Entscheidung getroffen werden
Wir würden gerne Bierbänke und/oder Stroh haben? Geht das?
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Grundsätzlich ja, dies kann über den zentralen Einkauf bezogen werden. Genauere Informationen folgen.
Wir brauchen Bühnenelemente & Zubehör für unser Teillager? Gibt es eine zentrale Möglichkeit, solche Dinge zu beschaffen?
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Aller Voraussicht nach können diese Dinge über den Zeltbauer bezogen werden. Preise und Konditionen sind derzeit noch nicht bekannt.
Gibt es Stroh in Ballen oder lose?
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Stroh darf und soll auf dem Lagerplatz ausschließlich in Säcken verwendet werden. Das reduziert den erheblichen Aufwand beim Abbau erheblich.
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Pro Teillager steht eine Grundversorgung von 3,5 kW zur Verfügung, das sollte zum Betrieb der notwendigsten technischen Geräte ausreichen
Können wir Kühlschränke betreiben?
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Grundsätzlich ist dies möglich. Einschränkungen siehe oben (max. 3,5kW). Kühlschränke müssen auf Paletten betrieben werden, nicht auf dem Rasen.
Welche Elektrogeräte dürfen wir am Bundeslagernetz betreiben?
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Grundsätzlich alle Geräte, die VDE/GS geprüft sind.
Welche Einschränkungen gibt es bei der Stromversorgung?
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Wir möchten den über das Stromnetz gelieferten Strom einschränken. In den Teillagern steht lediglich eine Grundversorgung bereit. Auf Friteusen, Dönerspieße u. a. „Stromfresser“ sollte verzichtet werden. Allerdings möchten wir die Teillager auch ermutigen, regenerativ gewonnene Energie zu nutzen. Das alles wird aber nicht dogmatisch gesehen und in begründeten Einzelfällen kann eine andere Entscheidung getroffen werden
Wir würden gerne Bierbänke und/oder Stroh haben? Geht das?
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Grundsätzlich ja, dies kann über den zentralen Einkauf bezogen werden. Genauere Informationen folgen.
Wir brauchen Bühnenelemente & Zubehör für unser Teillager? Gibt es eine zentrale Möglichkeit, solche Dinge zu beschaffen?
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Aller Voraussicht nach können diese Dinge über den Zeltbauer bezogen werden. Preise und Konditionen sind derzeit noch nicht bekannt.
Gibt es Stroh in Ballen oder lose?
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Stroh darf und soll auf dem Lagerplatz ausschließlich in Säcken verwendet werden. Das reduziert den erheblichen Aufwand beim Abbau erheblich.
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Wie viel Strom haben wir zur Verfügung?
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Pro Teillager steht eine Grundversorgung von 3,5 kW zur Verfügung, das sollte zum Betrieb der notwendigsten technischen Geräte ausreichen
Können wir Kühlschränke betreiben?
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Grundsätzlich ist dies möglich. Einschränkungen siehe oben (max. 3,5kW). Kühlschränke müssen auf Paletten betrieben werden, nicht auf dem Rasen.
Welche Elektrogeräte dürfen wir am Bundeslagernetz betreiben?
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Grundsätzlich alle Geräte, die VDE/GS geprüft sind.
Welche Einschränkungen gibt es bei der Stromversorgung?
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Wir möchten den über das Stromnetz gelieferten Strom einschränken. In den Teillagern steht lediglich eine Grundversorgung bereit. Auf Friteusen, Dönerspieße u. a. „Stromfresser“ sollte verzichtet werden. Allerdings möchten wir die Teillager auch ermutigen, regenerativ gewonnene Energie zu nutzen. Das alles wird aber nicht dogmatisch gesehen und in begründeten Einzelfällen kann eine andere Entscheidung getroffen werden
Wir würden gerne Bierbänke und/oder Stroh haben? Geht das?
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Grundsätzlich ja, dies kann über den zentralen Einkauf bezogen werden. Genauere Informationen folgen.
Wir brauchen Bühnenelemente & Zubehör für unser Teillager? Gibt es eine zentrale Möglichkeit, solche Dinge zu beschaffen?
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Aller Voraussicht nach können diese Dinge über den Zeltbauer bezogen werden. Preise und Konditionen sind derzeit noch nicht bekannt.
Gibt es Stroh in Ballen oder lose?
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Stroh darf und soll auf dem Lagerplatz ausschließlich in Säcken verwendet werden. Das reduziert den erheblichen Aufwand beim Abbau erheblich.
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