VCP - Bahnrabatt

Das Neuste
vom VCP findest
du im Blog.

VCP / Service / Bahnrabatt

Rabatt beim Bahn fahren

Die Deutsche Bahn gewährt der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), der Diakonie und den ihr angeschlossenen Institutionen, Organisationen und Verbänden einen Großkundenrabatt. Damit gilt der Rabatt auch für alle Reisen im Rahmen der VCP-Arbeit.

Rabattierte Fahrscheine bekommt man

  • am Schalter: unter Angabe der BMIS-Nummer, dir ihr durch Klick auf den Link „BMIS-Nummer“ in der Bundeszentrale erfragen könnt
  • am Automaten, sofern man eine BahnCard-Business besitzt auf der die BMIS-Nummer hinterlegt ist
  • online über das Firmenkundenportal: dort erfolgt der Rabatt automatisch. Registrierung für dieses Portal ist unter „Anmeldung zum Firmenkundenportal“ möglich

Auch auf verschiedene Sparangebote ist der Großkundenrabatt anwendbar, bitte am Schalter genau nachfragen oder im Internet genau hinsehen!

Keinen Großkundenrabatt gibt es auf Gruppenfahrscheine.

BahnCard

Es gibt verschiedene BahnCards; überwiegend nutzen wir die folgenden: BC25 und BC50, die eine Einsparung von 25% bzw. 50% auf den Normaltarif  bedeuten, aber keine Kombination mit dem Großkundenrabatt erlauben. Eine weitere Möglichkeit sind die Business-BahnCards BC-Business25 und BC-Business50. Sie beinhalten die gleiche Einsparung zum Normaltarif, gewähren aber darüber hinaus noch 5% Großkundenrabatt. Die Business-BahnCards sind allerdings teurer als die herkömmlichen. Es gilt daher in jedem Fall abzuwägen, welche der BahnCards die sinnvollste ist (siehe unten).

Der VCP erstattet Mitarbeitenden die Kosten für eine BahnCard sofern sie sich innerhalb ihrer Gültigkeit durch Einsparungen bei den abrechenbaren Fahrten amortisiert (siehe III.1 A VCP-Reisekostenordnung).
Die Erstattung der BahnCard muss im Voraus beantragt und genehmigt werden, dafür gibt es ein Formular das direkt berechnet ob/welche BahnCard sich für die Anzahl der Reisen lohnen wird.

Der VCP erstattet Mitarbeitenden die Kosten für eine BahnCard sofern sie sich innerhalb ihrer Gültigkeit durch Einsparungen bei den abrechenbaren Fahrten amortisiert (siehe III.1 A VCP-Reisekostenordnung).

Die Erstattung der BahnCard muss im Voraus beantragt und genehmigt werden, dafür gibt es ein Formular das direkt berechnet ob/welche BahnCard sich für die Anzahl der Reisen lohnen wird.

Wenn ihr Fragen zu diesem Thema habt, hilft euch in der Bundeszentrale Erzsebet Haris gerne weiter: 0561-78437-20

Blog