#75JahreUN- Komplizierte Strukturen einfach erklärt

75 Jahre Vereinte Nationen: Das bedeutet auch 75 Jahre Zeit sich zu einer Organisation mit einer sehr komplexen Struktur zu entwickeln. Obwohl sie mittlerweile über 40 Organe und Nebenorganisation umfasst, bilden bis heute die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten sechs Hauptorgane den Kern. Hier schauen wir uns an, was ihre Aufgaben sind und, welche Ziele sie verfolgen.

 

Die Organisation der Vereinten Nationen
Quelle: Konrad-Adenauer-Stiftung

 

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist der Mittelpunkt der Vereinten Nationen. Hier sind alle 193 Mitgliedsstaaten mit je einer Stelle gleichwertig vertreten- unabhängig von der Einwohner*innenzahl oder der Wirtschaftskraft. Die ordentliche Jahrestagung findet immer von September bis Dezember statt, wobei direkt zum Auftakt häufig die Regierungschef*innen anreisen. Der Großteil der politischen Arbeit wird jedoch durch die beauftragten Diplomat*innen erledigt.
Als „Weltparlament“ berät und diskutiert die Generalversammlung über alle weltpolitischen Fragestellungen, die von der Charta der Vereinten Nationen abgedeckt werden. Abhängig von der Tragweite einer Entscheidung sind für verabschiedete Beschlüsse unterschiedliche Mehrheiten notwendig. Meistens wird jedoch ein Konsens angestrebt. Wichtig ist dabei zu beachten, dass diese Beschlüsse für die Mitgliedsstaaten nicht bindend sind, sondern lediglich Bestrebungen oder Empfehlungen darstellen.
Daneben gehören zu den Hauptaufgaben der Generalversammlung die Prüfung und Genehmigung des Haushaltsplans inklusive der Festlegung der Beiträge der Mitgliedsstaaten, die Wahl der Generalsekretärin*des Generalsekratärs, der Richter*innen des Internationalen Gerichtshofs sowie der nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats.

 

Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sich aus fünf ständigen Mitgliedern und zehn nichtständigen Mitgliedern zusammen. Die USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und die Volksrepublik China bilden die Gruppe der ständigen Mitglieder, die zu allen maßgeblichen Entscheidungen ein Vetorecht haben. Die anderen zehn Mitglieder werden von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt, haben jedoch kein Vetorecht. Dabei entfallen drei Sitze auf afrikanische Staaten, je zwei Sitze auf Staaten aus Asien, Lateinamerika und Europa und ein Sitz auf die Länder Osteuropas.
Der Sicherheitsrat hat die Hauptverantwortung für die Sicherstellung des Weltfriedens und ist das mächtigste Hauptorgan der Vereinten Nationen. Wenn er eine Bedrohung des Weltfriedens, der internationalen Sicherheit oder einen Angriff feststellt, hat der Sicherheitsrat unterschiedliche Möglichkeiten hierauf zu reagieren. Normalerweise fordert er zunächst die betroffenen Länder bzw. Konfliktparteien auf, sich friedlich untereinander zu einigen. Der Sicherheitsrat kann jedoch auch eigene Untersuchungen anstellen oder Bedingungen für eine friedliche Einigung stellen. Aber auch wirtschaftliche Sanktionen oder gar militärische Maßnahmen wie die Entsendung von Blauhelmsoldat*innen sind möglich. Mit dem Beitritt eines Mitgliedsstaates bestätigt dieser, Beschlüsse des Sicherheitsrates anzuerkennen und umzusetzen.
Aktuell sind im Sicherheitsrat neben den ständigen Mitgliedern Belgien, Deutschland, die Dominikanische Republik, Indonesien, Südafrika, Estland, Niger, St. Vincent und die Grenadinen, Tunesien und Vietnam vertreten.

 

Wirtschafts- und Sozialrat

Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen besteht aus 54 Mitgliedern, die von der Generalversammlung auf drei Jahre gewählt werden. Die Charta der Vereinten Nationen überträgt ihm Aufgaben hauptsächlich Lenkungs- und Koordinationsaufgaben im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, erzieherischen und gesundheitlichen Bereich. So arbeitet der Wirtschafts- und Sozialrat mit den zuständigen Nebenorganen und Sonderorganisationen zusammen, die diese Aufgaben ausführen (z.B. mit der UNESCO, UNICEF etc.). Somit stellt er das Bindeglied zwischen der Generalversammlung und den Entwicklungstätigkeiten der nachstehenden Institutionen dar.

 

Treuhandrat

Ursprünglich hatte der Treuhandrat die Aufgabe, die Verwaltung die Kolonialgebiete, die dem Internationalen Treuhandsystem unterstanden, zu überwachen und diese Gebiete bei ihrem Übergang in die Unabhängigkeit zu unterstützen. Mit dem Ende der Kolonialherrschaften ist seine Arbeit de facto beendet und der Treuhandrat wurde 1994 mit der Unabhängigkeit des Inselstaates Palau aufgelöst. In Zukunft soll er nur noch dann zusammentreten, wenn es die Umstände erfordern.

 

Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof ist das Hauptorgan im Bereich Rechtsprechung mit Sitz in Den Haag in den Niederlanden. Er besteht aus 15 unabhängigen Richter*innen aus 15 Ländern, die vom Sicherheitsrat und der Generalversammlung auf neun Jahre gewählt werden. Er ist zuständig für Streitfälle zwischen Staaten, die sich dem Internationalen Gerichtshof unterworfen haben. So unterliegen nicht alle UN-Mitgliedsstaaten dem internationalen Recht. Zudem verfasst der IGH im Auftrag des Sicherheitsrates bzw. der Generalversammlung Rechtsgutachten und verfasst erklärende Kommentare zu Fragen des Völkerrechts.

 

Sekretariat

Das Sekretariat der Vereinten Nationen besteht aus dem*der Generalsekretär*in und seinen Mitarbeiter*innen. Es ist das Verwaltungsorgan der Vereinten Nationen und bildet den bürokratischen Unterbau der Weltorganisation mir Service-, Dokumentations- und Informationsaufgaben.
Die*der Generalsekretär*in ist damit die*der oberste Beamtin*Beamte der Vereinten Nationen. Sie*er ist verantwortlich für die Verwaltung der Vereinten Nationen und die Außenvertretung der Organisation. Der*Die Generalsekretär*in wird auf Vorschlag des Sicherheitsrates von der Generalversammlung auf fünf Jahre gewählt und kann für eine Wiederwahl kandidieren. Seit 2017 bekleidet der Portugiese António Guterres dieses Amt.

 

 

Quellen:

Aktionswoche: 75 Jahre Vereinte Nationen

Kinder haben Rechte- Die UN-Kinderrechtskonvention

Die Vereinten Nationen und Nachhaltigkeit

VCP-Blog