Ende September hat die Bundesführung in der vierten Bundesratssitzung 2024 festgestellt, dass der Konsum von Cannabis auf allen Veranstaltungen des VCP und seiner Untergliederungen verboten ist. Das begründet sich aus dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG).
In unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt ein Konsumverbot, so legt es das Gesetz zum Zweck des Kinder- und Jugendschutzes fest. Es geht allerdings noch weiter: In allen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in deren Sichtweite (max. 100 m) gilt ebenfalls ein Konsumverbot.
Was heißt das für den VCP?
Der VCP ist eine Kinder- und Jugendeinrichtung. Wann immer sich Menschen für die Zwecke des VCP treffen, ist das Kinder- und Jugendarbeit, d.h, alle unsere Veranstaltungen sind vom Konsumverbot betroffen. Das gilt dann auch, wenn alle Teilnehmenden über 18 Jahre alt sind oder wenn eine Veranstaltung oder ein Treffen an einem Ort stattfindet, der nicht als ausgeschriebene Kinder- und Jugendeinrichtung gilt. Das Verbot gilt zudem auf allen Ebenen, von der Bundesebene bis zur einzelnen Gruppenstunde.
Ihr habt Fragen zum Verbot oder der Durchsetzung auf VCP-Veranstaltungen? Ihr möchtet gerne mehr Hintergrundinformationen und eine pädagogische Einordnung? Was ist mit medizinischem verschriebenem Cannabis?
Wendet euch bei Fragen und Unsicherheiten gerne an eure zuständigen Landesbüros oder an die Bundeszentrale.