Im Pfadi-Sommer flattern durch eure zahlreichen Landeslager wieder viele Führungszeugnisse in die Bundeszentrale in Kassel. Damit verbunden sind oftmals Rückfragen wie: Wer muss ein eFZ abgeben? Oder auch: Wie lange ist ein abgegebenes Führungszeugnis gültig?
Um mit ein paar Mythen aufzuräumen: Hier unsere Haltung und Hinweise zur Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse auf Bundesebene.
Warum muss ein erweitertes Führungszeugnis abgeben werden?
Gemäß §72a, SGB VIII sind ehrenamtlich Tätige in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gesetzlich zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Im erweiterten Führungszeugnis stehen bestimmte Vorstrafen und Verurteilungen, die für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen relevant sein könnten. Die Umsetzung des Gesetzes wurde in die Hände der kommunalen Jugendämter gelegt, die hierzu Vereinbarungen mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit (dazu gehört auch der VCP) schließen.
Die VCP-Bundesebene bietet auch auf Wunsch des Bundesrates an, die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse in der Bundeszentrale vorzunehmen und dies in der Mitgliederdatenbank zu vermerken. Hierbei handelt es sich um ein optionales Angebot. Es soll Verantwortliche auf anderen Ebenen entlasten, da sie sich so nicht um eine geeignete Speicherung kümmern müssen. Es gibt weitere Möglichkeiten der Einsichtnahme, zum Beispiel durch das Landesbüro.
In der Jugendarbeit haben wir eine besondere Verantwortung, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen. Daher ist es wichtig, dass alle Mitarbeitenden und Gruppenleitungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Diese Maßnahme dient nicht nur dem Schutz der Kinder, indem es potenzielle Risiken minimiert, sondern fördert auch das Vertrauen der Eltern und Erziehungsberechtigten in unsere Arbeit. Darüber hinaus erfüllt das eFZ wichtige gesetzliche Anforderungen. Oftmals sind solche Maßnahmen auch Voraussetzung für den Erhalt von öffentlichen Zuschüssen und Fördermitteln.
Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis abgeben?
Auf VCP-Veranstaltungen nehmen wir Prävention sehr ernst. Daher muss jede Person ab 18 Jahren sowie jede Gruppenleitung (ab 16 Jahre), ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme im Land oder Bund vorlegen. Das eFZ darf zum Zeitpunkt der Einsichtnahme nicht älter als 6 Monate sein und hat nach Einsichtnahme eine Gültigkeit von 5 Jahren.