Förderung für Jugendverbände wächst 2023 um 3 Millionen Euro an

Die Evangelische Jugend in Deutschland begrüßt Stärkung der Jugendverbandsarbeit

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das wichtigste Instrument der Jugendförderung auf Bundesebene. Für 2023 wurde der KJP nun mit zusätzlichen 3 Millionen Euro ausgestattet. Das ergaben am letzten Freitag die Beratungen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, der auch den Bundeshaushalt für 2023 beschlossen hat. Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) begrüßt diese positive Entwicklung und die damit verbundene Stärkung der Jugendverbandsarbeit ausdrücklich.

Die zusätzlichen Mittel können im kommenden Jahr über die KJP-Förderung an die Jugendverbände verteilt werden. Ermöglicht wurde dieser zunächst einmalige Aufwuchs des KJP durch intensive Gespräche des Deutschen Bundesjugendrings mit den demokratischen Bundestagsfraktionen.

„Die für 2023 beschlossene, höhere Ausstattung des KJP ist ein wichtiges Zeichen für alle, die sich in den Jugendverbänden und in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren. Damit sind die politischen Entscheidungsträger*innen einen wichtigen Schritt hin zu einer angemessenen Ausstattung des Kinder- und Jugendplans gegangen“, stellt aej-Generalsekretär Michael Peters fest und ergänzt, „Ziel muss aber weiterhin eine dauerhafte und dynamisierte Förderung der Jugendverbandsarbeit bleiben. Nur so können die aktuellen und zukünftigen Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit erfüllt werden.“

Die aktuellen Krisen hinterlassen deutliche Spuren bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und haben massiven Einfluss auf ihre Lebenswelt. Jugendverbände können dies in ihrer Arbeit aber nur auffangen, wenn sie dafür mit entsprechenden Mitteln ausgestattet sind. Auch und gerade in Krisenzeiten müssen die Bedürfnisse und Grundrechte der jungen Generation berücksichtigt werden und Lösungen dafür geschaffen werden. Das ist nur mit entsprechender Förderung möglich.

Im Koalitionsvertrag spricht sich die Ampelkoalition im Bund für eine angemessene Ausstattung des Kinder- und Jugendplans aus. Dieses Ziel ist aus Sicht der aej nur zu erreichen, wenn Fördermittel auch dauerhaft im Haushalt eingeplant und somit verstetigt werden.

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