Regelung für die Erstattung der Kosten für ein Deutschlandticket bei Bahnreisen für den VCP

Foto: Canva

Die grundsätzliche Verpflichtung eine privat angeschaffte Fahrkarten (ebenfalls bereits rabattierte Deutschland-Jobtickets) auch für dienstliche/ehrenamtliche Fahrten einzusetzen, besteht seitens des Bundesfamilienministeriums und dem Bundesreisekostenrecht weiterhin fort. 

Die Kosten eines nicht aus dienstlichen Gründen gekauften Deutschlandtickets können auf Antrag erstattet werden, wenn sie sich durch eine oder in der Summe mehrerer Dienstreisen im monatlichen Geltungszeitraum vollständig amortisiert haben. Das bedeutet, wenn beim Einzelkauf des Tickets mehr Kosten entstehen würden als durch das Deutschlandticket, kann der VCP das Deutschlandticket erstatten. Dies muss mittels einer Nachweises des regulären Fahrtpreises (Fahrpreisauskunft als Anlage bei der Abrechnung) erfolgen. Wird das Ticket aus Anlass einer Dienstreise/ehrenamtlichen Reise beschafft, können nur die Ticket-Kosten für den Monat der Dienstreise erstattet werden; die Kosten für den Folgemonat jedoch nicht (NICHT VERGESSEN, DAS DEUTSCHLANDTICKET IST EIN ABO!).

Eine teilweise Erstattung der für das Deutschlandticket entstandenen Kosten ist nicht möglich. In diesem Fall sind die Dienstreisenden verpflichtet, ihr Deutschlandticket ohne entsprechenden Kostenersatz einzusetzen.

VCP-Blog