Replik auf die Antwort zum Leserbrief zu „Die Feder und das Spiegelei“ in anp 02/2022, S. 13

Gendersternchen Beitragsbild

Lieber Jakob, schön, dass Du meinen Lesebrief gelesen und zum Anlass genommen hast, aus „rein sachlicher Sicht“ zwei Dinge klarzustellen.

Zum einen betonst Du, dass Gendern keine Ideologie sei. Da magst Du recht haben, dergleichen habe ich in meinem Leserbrief aber auch nicht behauptet. Ich sage lediglich, dass der Genderstern für ein bestimmtes ideologisches Lager steht. Er ist nämlich Ausdruck einer identitätspolitischen Verortung, die mithilfe der Sprache gesellschaftliche Veränderungen bewirken will, die von einem großen Teil der Bevölkerung jedenfalls derzeit noch mehr oder weniger vehement abgelehnt werden. Ich kann auch das Argument nicht teilen, hinter der Ablehnung des Genderns – Du beschreibst es als die „angebliche Wahrheit, es gäbe nur zwei Geschlechter“ – stehe oftmals das Ziel, patriarchale Strukturen und Diskriminierungen aufrechtzuerhalten. Das Anliegen, die in einem gesamtgesellschaftlichen Konsens gewachsene Sprache beizubehalten bzw. nur behutsam fortzuentwickeln und vor interessensgesteuerten manipulativen Eingriffen zu schützen, ist in meinen Augen durchaus respektabel und nachvollziehbar und sollte nicht polemisch diffamiert werden.

Zum anderen „präzisierst“ Du die von mir zur zweifelhaften Relevanz des Problems genannten Zahlen und zitierst in diesem Zusammenhang die „ZEIT-Vermächtnisstudie“, die von 2,1% nicht-binärer Menschen ausgehe. Das erinnert mich an den Satz „Glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hast“. Ich vertraue da schon eher dem insoweit ideologisch unverdächtigen und für seine wissenschaftliche Sorgfalt bekannten Bundesverfassungsgericht, das in seiner Entscheidung zum Schutz der geschlechtlichen Identität vom 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16 – unter Angabe der wissenschaftlichen Quellen von 160.000 intersexuellen Personen in der Bundesrepublik Deutschland (= 0,2% der Bevölkerung) ausgegangen ist, auch wenn inzwischen jüngere Publikationen zur Auffassung gelangen, dass diese Zahl deutlich zu hoch gegriffen sei und sich zudem nur ein verschwindend geringer Teil dieser Personen weder als weiblich noch als männlich erlebe (vgl. z.B. aerztblatt.de vom 09.05.2019). Wir sprechen also in Bezug auf den Genderstern im VCP-Namen über reine Symbolpolitik ohne praktische Relevanz, aber mit beträchtlichem Spaltungspotential.

Wenn Du schließlich den „sachdienlichen Hinweis“ gibst, dass es jeder Mensch verdiene, bestmöglich repräsentiert zu werden, drängt sich mir die Frage auf, wie wir es eigentlich mit unseren Mitgliedern halten wollen, die sich nicht zum christlichen Glauben bekennen. Sollten wir uns nicht konsequenterweise in Verband der Christlichen, Hinduistischen, Atheistischen, Muslimischen, Jüdischen, Buddhistischen, Nihilistischen und anderen Pfadfinder*innen (kurz VCHAMJBNuaP*) umbenennen, damit wir nicht nur dem Schutz der geschlechtlichen Identität aus Art. 2 GG, sondern auch dem Grundrecht der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG in unserem Verbandsnamen gerecht werden? Fragen über Fragen, die einer vertieften Diskussion wert sind.

Ein herzliches Gut Pfad

Klaus

VCP-Blog