Evangelische Kirche bittet Betroffene um Beteiligung

Interessenbekundung für Betroffenenbeirat noch bis 20. März 2020 möglich

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ihre Bitte an Betroffene von sexualisierter Gewalt erneuert, sich am Prozess der Aufarbeitung und Prävention zu beteiligen. In ihrem Bericht vor der Synode der EKD im November 2019 hatte die Sprecherin des Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Bischöfin Kirsten Fehrs, die Einrichtung eines Betroffenenbeirats angekündigt und Betroffene von sexualisierter Gewalt um Mitwirkung gebeten. Ein entsprechendes Interessensbekundungsverfahren lief zunächst bis Ende vergangenen Monats und wurde nun vom Beauftragtenrat bis zum 20. März verlängert.  Der Betroffenenbeirat wird die Arbeit des Beauftragtenrates aus der Sicht Betroffener bei der Weiterentwicklung der Aufarbeitung und des Umgangs mit Fragen sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie begleiten. Er wird zudem den Austausch und die Vernetzung Betroffener im Bereich der EKD unterstützen und das betreffende Konzept einer Vernetzungsplattform entwickeln.

„Wir wollen das geschehene Unrecht umfänglich aufarbeiten und dafür Sorge tragen, dass es einen größtmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche gibt. Wir sind dankbar, dass uns die betroffenen Menschen dabei immer wieder unterstützen, indem sie ihre Perspektive und Positionen in die verschiedenen Arbeitsprozesse eintragen“, sagte Bischöfin Fehrs nach der heutigen Sitzung des Beauftragtenrates der EKD in Berlin. „Wir wissen, dass das eine schwierige Gratwanderung für jede Betroffene und jeden Betroffenen ist. Umso dankbarer sind wir, wenn sie ihre Expertise einbringen.“

Das Konzept für den Betroffenenbeirat wurde auf der Grundlage der Erfahrungen, die der Betroffenenrat des UBSKM gemacht hat, gemeinsam erarbeitet und ist vom Rat im September beschlossen worden. Gesucht werden zwölf Personen für die Dauer einer Amtszeit von vier Jahren. Ein Formular für Interessensbekundungen ist online unter www.ekd.de/interessenbekundung-mitwirkung-im-betroffenenbeirat-der-ekd-51227.htm abrufbar.

Ausführliche Informationen zur Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt sind auf der Themenseite der EKD unter www.ekd.de/missbrauch sowie unter www.hinschauen-helfen-handeln.de erhältlich.

Hannover, 5. Februar 2020

Pressestelle der EKD
Carsten Splitt

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