Habt ihr schon von unserem geplanten Aufarbeitungsprozess gehört?
von Louisa Kreuzheck
Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit ist neben Prävention, Intervention und Hilfen ein zentraler Aspekt im Kampf gegen Missbrauch. Im Gegensatz zu einem Strafverfahren geht es nicht darum, Täter*innen zu überführen und zu verurteilen, denn die Fälle sind oft schon verjährt. Umso wichtiger ist es aber für
Betroffene, dass ihr Leid dennoch gesehen und anerkannt wird. Dadurch kann die Institution lernen, welche strukturellen Mechanismen Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht haben oder auch, warum Missbrauch über so eine lange Zeit unentdeckt bleiben konnte sowie welche Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen gezogen werden müssen. Aufarbeitung bedeutet: Konsequenzen für die Gegenwart ziehen und Erkenntnisse und Wissen für die Zukunft bewahren.
Das umfasst Folgendes:
- Betroffene werden gehört und Taten werden aufgedeckt
- Erlittenes Unrecht und die Folgen für die Betroffenen werden benannt
- Unrecht wird anerkannt und es werden Formate des Erinnerns entwickelt
- Strukturen, die die Tat begünstigen und Taten verschleiern, werden benannt
- Aus dem Wissen werden Konsequenzen gezogen
- Aufarbeitungsfälle und deren Bearbeitung werden dokumentiert
Hintergrund des Aufarbeitungsprozesses ist, dass es im VCP Fälle sexualisierter Gewalt gegeben hat. Dem VCP ist es in seiner Vergangenheit nicht immer gelungen, seine Mitglieder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen. In den vergangenen vier Jahren wurden vermehrt sogenannte „Altfälle“ bekannt.
Ziele des Aufarbeitungsprozesses im VCP
Wir möchten die Kultur des Schweigens mit Blick auf sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit brechen und eine kritische Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt im Verband fördern. Zentral sind dafür die Interessen von
Betroffenen von sexualisierter Gewalt innerhalb dieser Einrichtung.
Wie wird die Aufarbeitung im VCP ablaufen?
Die Aufarbeitung im VCP wird mit wissenschaftlicher Begleitung erfolgen, dem Aufarbeitungsteam. Gleichzeitig werden durch eine externe Anlaufstelle Strukturen für einen guten und professionellen Umgang mit Betroffenen geschaffen: Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse von Betroffenen können erfragt, Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und neutral über den Stand des Aufarbeitungsprozesses informiert werden. Der VCP wird in seinem Aufarbeitungsprozess begleitet vom Beirat zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im VCP.
Was ist der Beirat?
Der Beirat ist ein beratendes Gremium, welches den Prozess begleitet und gegebenenfalls anpasst. Er ist Ansprechpartner des Betroffenennetzwerkes sowie des Aufarbeitungsteams und sorgt da für, dass die Interessen der Betroffenen ausreichend Berücksichtigung finden. Dabei hat er die (finanziellen) Möglichkeiten und Grenzen des Verbandes im Blick.
Was passiert jetzt konkret?
Der Antrag auf Aufarbeitung wurde im Bundesrat sowie der 54. Bundesversammlung beschlossen. Der angedachte Aufarbeitungsprozess startet im Oktober/November 2023 und ist für zweieinhalb Jahre geplant. Die Auswertung aller erhobenen Daten, Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse des Aufarbeitungsberichts erfolgt in Form eines Buches.
Auch du hast einen Übergriff erlebt oder beobachtet?
Wende dich an unsere Präventionsbeauftragte Louisa Kreuzheck oder die Vertrauenspersonen.
Zentrale Anlaufstelle.help: Unabhängige Informationen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie Telefonnummer: 08005040112
Für Betroffene, Angehörige und soziales Umfeld www.hilfeportal-missbrauch.de
Betroffenennetzwerk
Harald Wiester bietet weiteren Betroffenen aus dem VCP an, mit ihm in den Austausch zu, kommen unter betroffenenaustausch-vcp@web.de
Interesse an einer Mitarbeit in der Fachgruppe achtsam & aktiv?
Du möchtest dich mit den Themenbereichen Prävention, Mobbing und Diskriminierung auseinandersetzen?
Dann melde dich bei unserer Präventionsbeauftragten Louisa Kreuzheck: louisa.kreuzheck@vcp.de