Aus der Jugendpolitik: Kinder- und Jugendstärkengesetz verabschiedet

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde Ende Juni vom Bundestag beschlossen. Im Vorfeld hatte es Diskussionen um den geplanten § 48b gegeben, der weite Teile der Jugendarbeit und der Arbeit der Jugendverbände beeinträchtigt oder gar lahm gelegt hätte. Hier hatte der Deutsche Bundesjugendring aufgerufen gehabt, über die Bundestagsabgeordneten auf die Schwierigkeiten einzugehen (siehe Ausgabe Leitung aktuell 03.2017 oder hier). Das war erfolgreich: Das KJSG wurde ohne den § 48b verabschiedet. Doch es gibt nach wie vor Dinge, die der DBJR bemängelt – beispielsweise Auswirkungen auf die Arbeit mit Geflüchteten. Nachlesen könnt ihr das in der Information des DBJR dazu.

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