BV-Beschluss: Anpassung der Ziele der Pfadfindung

Die 53. Bundesversammlung des VCP hat am 25.06.2022 die Anpassung der Ziele der Pfadfindung, der bundesweite Verbandsentwicklungsprozess, beschlossen.

Beschluss:

Die Zielsetzungen des Beschlusses der 48. Bundesversammlung „Ziele für die Handlungsfelder der Pfadfindung“ werden im Rahmen des Entwicklungsprozesses des VCP an die Verbandsrealitäten, -möglichkeiten und -ressourcen angepasst.

Darauf basierend beschließt die Bundesversammlung eine Fokussierung auf folgendes Pfadfindungsziel:

Wir sind ein wachsender Verband. In 2032 haben wir 20.000 mehr Mitglieder in unseren Gruppen vor Ort im Vergleich zu 2022.

Die weiteren Ziele, die im Rahmen des Verbandsentwicklungsprozesses beschlossen wurden und den Charakter der Pfadfindung abbilden, können in das Erreichen des Wachstumsziels einfließen und werden durch eine erhöhte Mitgliederzahl indirekt mitgefördert.

Die verschiedenen Aktivitäten auf Bundesebene richten sich an diesem Ziel aus. Mit der Umsetzung des Ziels wird die Bundesleitung beauftragt. Sie bezieht hierbei den Bundesrat ein.

Begründung: 

Die strategischen Ziele der Pfadfindung wurden im Jahr 2018 durch die 48. Bundesversammlung mit dem Beschluss „Ziele für die Handlungsfelder der Pfadfindung“ festgelegt. Die Aktivitäten der Bundesebene sollen sich an ihnen ausrichten und konkrete Zielbilder für ihre Arbeit darstellen. Bereits mit ihrem Beschluss wurde jedoch festgehalten, dass eine Reflektion der Ziele stattfinden kann und soll. So kann überprüft werden, ob der Verbandsentwicklungsprozess eine Strategie darstellt, welche den sich ändernden äußeren und inneren Einflussfaktoren gerecht wird und dabei hilft, das Wesentliche im Blick zu behalten.

Zur Halbzeit des Verbandsentwicklungsprozesses wurden daher Umfragen zur Pfadfindung im Bundesrat und Diskussionen in der Bundesleitung angestoßen. In Kombination mit der objektiven Fortschrittsmessung der Steuerungsgruppe, die das Erreichen der Pfadfindungsziele nicht als realistisch einstuft, hat sich daraus ergeben, dass die beschlossenen Zielsetzungen der Pfadfindung nicht im gesteckten Zeitrahmen erreicht werden können. Diese Erkenntnis wurde trotz vielfältiger Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene bereits auf der 51. Bundesversammlung veröffentlicht. Realistische Zielsetzung werden jedoch in unterschiedlichsten theoretischen Ansätzen zur Organisationsentwicklung als elementar für ein gelingendes Projekt bezeichnet. So müssen Ziele, um überhaupt erreichbar und überprüfbar zu sein, nach dem SMART-Modell nicht nur spezifisch, messbar, aktiv beeinflussbar und terminiert, sondern insbesondere auch realistisch sein.

Die Bundesleitung hat daher unterschiedliche Handlungsoptionen überprüft, um die beschlossenen Anforderungen des Verbandsentwicklungsprozesses mit den vorhandenen Ressourcen realistisch erreichen zu können. Dabei wurden der Bundesrat und die Steuerungsgruppe Pfadfindung miteinbezogen. Nach Überprüfung aus unterschiedlichen Gründen nicht in die engere Auswahl gekommen sind dabei ein Aufstocken der Ressourcen, eine stärkere „Verpflichtung“ der VCP-Länder, eine Priorisierung der Pfadfindung vor dem Tagesgeschäft, Verschieben des Zieldatums oder auch eine Fokussierung auf
Jahresziele:

  • Eine Aufstockung der eingesetzten Ressourcen bedeutet eine Aufstockung des Haushalts, für welche die vorhandenen Mittel des VCP nicht ausreichen.
  • Nach den erhaltenen Rückmeldungen aus dem Bundesrat sind auch die VCP-Länder aktuell nicht in der Lage der Pfadfindung eine höhere Priorität einzuräumen und so einen größeren Anteil am Erreichen der verbandsweiten Ziele zu leisten.
  • Eine stärkere Priorisierung der Pfadfindung auf Bundesebene zu Lasten des „Tagesgeschäfts“ ist nicht möglich. Das „Tagesgeschäft“ sichert die Grundlagen und garantiert die Erfüllung der Mindestanforderungen des Verbands. Ein Beschneiden dieser Ressourcen kann sich auf die Arbeitsfähigkeit des VCP auswirken.
  • Ein, für alle im Jahr 2018 beschlossenen Pfadfindungsziele, gemeinsamer und realistischer Zeitrahmen würde sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken. Viele Personalwechsel in der Zwischenzeit können den Verlust bzw. das Vergessen der ursprünglichen Idee der Pfadfindung bedeuten. Zudem ändern sich die äußeren und inneren Einflüsse über einen so großen Zeitraum signifikant, sodass neue Prioritäten die Pfadfindungsziele redundant machen können.
  • Auch eine reine Priorisierung auf jeweils einzelne „Jahresziele“ ist nicht zu raten. Die Ziele der Pfadfindung können nicht separat voneinander bearbeitet und betrachtet werden. Zudem benötigen die Pfadfindungsziele eine kontinuierliche Arbeit auch über den gesteckten Zeitrahmen hinaus, um nachhaltig etabliert zu werden.

Dagegen ist ein Anpassen der beschlossenen Ziele eine Handlungsoption, welche sowohl realistische Zielsetzungen beinhaltet als auch mit den vorhandenen Ressourcen stemmbar ist. Mit einer realistischen Zielsetzung können Ressourcen geschont und zielgerichtet eingesetzt werden. Realistische Erwartungshaltungen an alle Verantwortungsträger*innen und Ebenen des Verbands führen gleichzeitig zu mehr Erfolgserlebnissen und einer gesteigerten Motivation zur Mitwirkung.

Das übergeordnete Ziel „Wachstum“ wurde nicht nur am häufigsten auf den Regionalkonferenzen als besonders erstrebenswert genannt. Es deckt auch die meisten Bereiche der Pfadfindung ab, sodass viele Intentionen und Absichten der ursprünglichen Ziele und damit der Handlungsfelder in ihm aufgehen bzw. ihre Bearbeitung notwendig ist, um Wachstum zu ermöglichen. Beispielsweise geht ein signifikantes Ansteigen der Mitgliederzahlen einher mit dem Erschließen neuer Zielgruppen. Stichworte sind hier unter anderem eine vielfältigere Mitgliedsstruktur oder auch eine verstärkte Einbindung von Erwachsenen in Leitungsfunktionen. Gleichzeitig ist etwa ein starker Verband mit solider Finanzierung und klarer Aufgabenverteilung Grundlage für nachhaltiges Wachstum. So fließen auch viele weitere Ziele des Verbandsentwicklungsprozesses, wie sie von der 48. Bundesversammlung beschlossen wurden, in das Erreichen des Wachstumsziels ein bzw. werden durch eine erhöhte Mitgliederzahl mitgefördert. Dennoch kann auf Basis des Grundsatzes „Qualität vor Quantität“ eine klare Fokussierung und Allokation von finanziellen und zeitlichen Ressourcen stattfinden. In der Kommunikation dieses Ziels nach innen und außen sollte dabei darauf wertgelegt werden, dass es nicht um „Wachstum um jeden Preis“ geht, sondern dies immer auch im Zusammenhang mit qualitativem Wachstum steht. So wird der Verband nachhaltig gestärkt und zukunftsfähig gemacht.

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