Das Corona Virus und dessen Auswirkungen auf Förderfähigkeit von Ausgaben

Für Veranstaltungen und Maßnahmen, die im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes vom BMFSFJ gefördert werden und verschoben oder abgesagt werden müssen, weil der Schutz vor Ansteckung und Verbreitung oberste Priorität hat, gilt folgende von den sonst üblichen Regelungen abweichende Lösung:

Wenn es aufgrund des Corona Virus zu Ausfällen/Absagen kommt (z.B. wegen mangelnder Anreisemöglichkeiten, geschlossener Grenzen, Reiseverboten…) und dadurch Storno- oder andere Ausfallkosten entstehen, können diese im Rahmen der gewährten Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden. Vorher sind alle Möglichkeiten einer möglichst kostenfreien bzw. –günstigen Stornierung in Anspruch zu nehmen, dies ist zu dokumentieren und für eine mögliche Prüfung vorzuhalten.

 

Bei den KJP-Mitteln handelt es sich um Bundesmittel

Diese betreffen im nationalen Bereich ausschließlich Bundesmaßnahmen sowie die Förderung internationaler Begegnungen.

Darüber hinaus haben wir bis dato für die Mittel um die es hier geht noch gar keine formale Bewilligung erhalten.

Kontakt

Meldet euch gerne , falls ihr hierzu Fragen habt bei Erzsebet in der Bundezentrale erzsebet.haris@vcp.de und meldet euch bitte auf jeden Fall, falls ihr bereits jetzt einen solchen Fall habt, um hier zu klären, ob die obige Regelung darauf zutreffen könnte.

Informationen von Fördergebern zum Corona-Virus

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