Corona FAQ: Rechtliche und finanzielle Fragen

Viele VCPer*innen fragen sich, welche rechtlichen und finanziellen Aspekte in der derzeitigen Corona-Pandemie zu beachten sind. Deswegen haben wir euch hier einige FAQs zu diesem Thema bereitgestellt. Bitte beachtet jedoch, dass sich die Situation zurzeit schnell ändern kann. Deswegen informiert euch auch selbst bei seriösen Quellen.

 

Der VCP als Arbeitgeber

Darf ich als Arbeitgeber*in fragen, ob bei meinen Mitarbeiter*innen eine Corona-Erkrankung vorliegt?
➡️ Ja, aber ohne Datenspeicherung (siehe §26 DSGVO).

Darf ich Arbeitnehmer*innen zwingen einen Test auf Corona zu machen?
➡️ Nein, diese Entscheidung obliegt den zuständigen Ärzt*innen (siehe https://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/2020-03-13_arbeitsrechtliche_Massnahmen.pdf).

Darf ich als Arbeitgeber*in anordnen, dass bei Anzeichen einer Erkrankung der*die Arbeitnehmer*in der Arbeit fernbleibt?
➡️ Ja, als Arbeitgeber*in kannst du die Annahme der Arbeitsleistung verweigern und den*die Arbeitnehmer*in unter Fortzahlung des Entgeltes freistellen (§297 BGB).

Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber*in?
➡️ Im Rahmen der Fürsorgepflicht müssen Arbeitgeber*innen dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter*innen über die Risiken einer Ansteckung und vorbeugende Maßnahmen aufgeklärt sind. Zudem müsst ihr dafür Sorge tragen, dass das Infektionsrisiko minimiert wird und somit ein gefahrloses Arbeiten möglich ist (siehe § 618 BGB, § 4 ArbSchG, § 106 GewO).
Eine gute Übersicht zu Vorsorgemaßnahmen findet ihr beispielsweise hier: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html?nn=13490888

Wie kann ich das Infektionsrisiko für Arbeitnehmer*innen verringern?
➡️ Wenn die Tätigkeit es erlaubt, sollten Arbeitnehmer*innen im Home Office arbeiten, um so das Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz zu minimieren. Diese Vereinbarung bedarf jedoch beidseitiger Zustimmung (siehe https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada#hinweiseund). Ist das Arbeiten im Home Office nicht möglich, sollten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie auch im alltäglichen Leben eingehalten werden: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html#c11974

Was mache ich bei anstehenden Terminen „außer Haus“?
➡️ Dienstreisen sollten vermieden werden. Der*Die Arbeitgeber*in kann sogar für die Teilnahme an Dienstreisen, Meetings und Fortbildungen ein Verbot aussprechen. Auf der anderen Seite reicht rein rechtlich die bloße Befürchtung des*der Arbeitnehmer*in sich mit dem Coronavirus infizieren zu können ohne weitere objektiv begründete Anhaltspunkte nicht aus, um die Teilnahme an einer Dienstreise oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen zu verweigern (§ 275 Abs. 3 BGB).
Sollten Veranstaltungen unaufschiebbar sein, schaut doch mal hier rein, ob nicht Webkonferenzen eine gute Alternative wären: https://www.vcp.de/pfadfinden/virtuelle-kommunikation/

 


Als Arbeitnehmer*in im VCP:

Habe ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlungen, wenn ich unter Quarantäne stehe?
➡️ Wenn ein*eine Arbeitnehmer*in aufgrund einer angeordneten Quarantäne nicht arbeiten kann, werden Entschädigungszahlungen entweder von der*vom Arbeitgeber*in weitergezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1978, III ZR 43/77) oder, wenn dies im Tarif- oder Einzelvertrag ausgeschlossen ist, vom zuständigen Gesundheitsamt übernommen (§ 56 des Infektionsschutzgesetzes). Wenn die Möglichkeit besteht und der*die Arbeitnehmer*in gesund ist, kann auch in einer Quarantäne im Home Office gearbeitet werden. Hierbei bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen.

Arztbesuche sollten vermieden werden. Wie lasse ich mich wegen der Grippe oder einer Erkältung krankschreiben?
➡️ Arbeitnehmer*innen, die an einer Grippe oder Erkältung erkrankt sind, können sich den aktuellen Sonderregelungen entsprechend, krankschreiben lassen, ohne dass sie persönlich beim Arzt vorsprechen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat hierzu Ärzt*innen die Möglichkeit gegeben, Krankschreibungen auch ohne Arztbesuch auszustellen. Sollten die vorhandenen Symptome nicht mit denen einer Corona-Erkrankung einhergehen, reicht ein Anruf bei der*beim Hausärztin*Hausarzt aus (siehe https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_995776.jsp)

Ein*Eine nahe*r Verwandte*r in meinem Umfeld ist erkrankt. Kann mich mein*e Arbeitgeber*in von der Arbeit freistellen?
➡️ Ja, freiwillig unter Fortzahlung der Vergütung. Wenn jedoch eine Quarantäne angeordnet worden ist, gilt das Infektionsschutzgesetz und Entschädigungszahlungen müssen entweder von der*vom Arbeitgeber*in weitergezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1978, III ZR 43/77) oder vom zuständigen Gesundheitsamt übernommen (§ 56 des Infektionsschutzgesetzes).

Kann mich mein*e Arbeitgeber*in in den Zwangsurlaub schicken?
➡️ Nein, jedoch können unter Mitbestimmung des Personalrates oder der Mitarbeiter*innenvertretung Betriebsferien festgelegt werden (siehe https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Rechte-von-Arbeitnehmern-bei-Corona)

Weitere aktuelle Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Corona-Virus findet ihr unter: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

 


Kosten für ausgefallene Veranstaltungen:

Wir haben eine zeitnahe internationale Begegnung im Ausland geplant. Müssen wir trotz der Corona-Pandemie mögliche Stornokosten bezahlen?
➡️ Bei dieser Frage kommt es leider nicht auf die subjektive Einschätzung der Gefahrenlage vor Ort an. Wer aus Angst zurücktritt, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Entscheidend für anfallende Kosten ist die objektive Einschätzung des Auswärtigen Amtes. Dieses stellt aktuelle Reisewarnungen und –hinweise zur Verfügung. Aktuell liegt diese nur für die chinesische Provinz Hubei vor, da hier Gefahr für Leib und Leben droht.
Formelle Warnungen, wie sie beispielsweise für Italien oder auch Spanien vorliegen, sind zwar wichtig, jedoch keine Voraussetzungen für das Rücktrittsrecht. Jedoch können lokale Vorsichtsmaßnahmen wie etwa Ein- und Ausreiseverbote oder Hausarreste in den Reiseländern zu einer solchen Beeinträchtigung der Reise führen, dass dies zu einer kostenfreien Stornierung berechtigt (siehe Verbraucherzentrale Deutschland: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnung-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991). Da sich die Situation laufend verändert, informiert euch am besten hier zu den aktuellen Sicherheitslagen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen#content_2

Wir haben einen Veranstaltungsort in Deutschland gebucht und die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Müssen wir die vertraglichen Stornogebühren bezahlen?
➡️ Nach aktueller Einschätzung unterschiedlicher Quellen müssen Stornogebühren bei Absage der Veranstaltung durch den*die Veranstalter*in selbst getragen werden und mögliche Teilnahmegebühren zurückerstattet werden. In der derzeitigen Lage ist jedoch ein guter Tipp mit den Betreiber*innen der Veranstaltungsorte in Kontakt zu treten und eine gemeinsame Lösung zu suchen. Viele Betreiber*innen sind kulant und gestatten ein Verschieben der Veranstaltung ohne Aufpreis, wenn ihr ihnen die Situation erklärt. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn der gebuchte Veranstaltungsort aufgrund behördlicher Anweisungen geschlossen ist oder selbst den Betrieb einstellt. Dann habt ihr ein Anrecht auf Rückerstattung der vollen Anzahlungssumme (siehe Verbraucherzentrale Deutschland: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnung-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991).

Wir haben als Teilnehmer*innen bzw. als Veranstalter*innen für eine Reise eine Versicherung abgeschlossen. Greift diese nicht, wenn ich aufgrund der Corona-Pandemie freiwillig die Veranstaltung absage?
➡️ Leider nur in den seltensten Fällen. Eine sehr gute Auflistung zu den gängigsten Konditionen bei Veranstaltungsversicherungen und Reiseversicherungen findet ihr hier: Informationen der Bernhard Assekuranz zu Versicherungsbedingungen mit Bezug zu Corona. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, dass ihr euch mit euren jeweiligen Versicherungsanbieter*innen in Verbindung setzt und euch über die Konditionen informiert.

 

Wir bemühen uns, auch zusammen mit dem Bundesjugendring, eine Klärung der wichtigsten finanziellen und rechtlichen Aspekte herbeizuführen, um euch bei möglichen Fragen zur Seite stehen zu können. Diese Seite wird daher ständig erneuert. Bitte beachtet jedoch, dass wir euch nur unterstützen können und es wichtig ist, dass ihr euch auch eigenverantwortlich und selbständig über die aktuelle Lage zu informiert. Klärt dringende Fragen, die hier nicht gelistet sind, am besten zur Absicherung mit den zuständigen Ämtern bzw. Dienstleister*innen, da sich die Situation zurzeit stündlich verändert. Eine Auflistung seriöser Quellen findet ihr hier: https://www.vcp.de/pfadfinden/serioese-quellen-nutzen-ruhe-bewahren-besonnene-entscheidungen-treffen/

Am wichtigsten ist jedoch, Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln!

 

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