DBJR Beschluss: Impfung und Ehrenamt

Der Hauptausschuss des DBJR hat am 21.04.2021 eine Position zu „Impfung und Ehrenamt“ beschlossen. In dieser stellen Jugendverbände und Landesjugendringe fest, dass ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit zu einer Schutzimpfung gemäß §4 der Corona-Schutzverordnung mit erhöhter Priorität berechtigt sind. Deshalb fordern sie eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Coronavirus-Impfverordnung im Bereich Kinder- und Jugendarbeit , damit Kinder- und Jugendliche im gesamten Bundesgebiet auch weiterhin von Angeboten der Jugendverbandsarbeit profitieren können.

Angebote der Jugendverbandsarbeit leisten einen integralen Beitrag für die Bildung, demokratische Teilhabe und Chancengleichheit junger Menschen in Deutschland. Anders als in der formalen Bildung wird dabei ein großer Teil der Arbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitenden übernommen, ohne deren Hilfe und Unterstützung viele Angebote in der Projektarbeit und offenen Arbeit, aber auch Ferienfreizeiten und Zeltlager nicht umsetzbar wären.

Wie essenziell non-formale Bildung für die psychosoziale Entwicklung junger Menschen ist, zeigt sich einmal mehr in der aktuellen Krise, in der viele Angebote entfallen und Jugendverbandsarbeit nur in eingeschränkter Form möglich ist. Umso wichtiger ist es daher, die Realität jugendverbandlicher Arbeit und ihr Fußen auf ehrenamtlichem Engagement auch in den kommenden Schritten hin zu einer gesellschaftlichen Normalisierung von vornherein mitzudenken. Dabei ist ein bundeseinheitliches Vorgehen wichtig, damit Kinder und Jugendliche nicht nur vereinzelt, sondern bundesweit sukzessive wieder Zugang zu Präsenzangeboten der non-formalen Bildung erhalten.

Neben praxisnahen und regelmäßigen Tests sind Impfangebote ein integraler Baustein hin zu dieser Normalisierung der Kinder- und Jugendhilfe. Gemäß § 4 Abs. 8 der Coronavirus-Impfverordnung zählen dementsprechend zur Gruppe mit erhöhter Priorität Personen, die „in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe (…) tätig sind“. Dazu gehören im Bereich der Jugendverbandsarbeit ganz klar auch die vielen ehrenamtlichen Mitarbeitenden mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, welche jugendverbandliche Arbeit im Alltag überhaupt erst ermöglichen.

Wir Jugendverbände und Landesjugendringe im DBJR stellen also fest, dass ehren- und hauptamtliche sowie hauptberuflicher Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit und der non-formalen Bildung nach §11 SGB VIII gemäß § 4 der Coronavirus-Impfverordnung zu einer Schutzimpfung mit erhöhter Priorität berechtigt sind.

Wir Jugendverbände und Landesjugendringe im DBJR fordern daher eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Coronavirus-Impfverordnung im Bereich Kinder- und Jugendarbeit und der non-formalen Bildung, damit Kinder- und Jugendliche im gesamten Bundesgebiet auch weiterhin von Angeboten der Jugendverbandsarbeit profitieren können. Die Jugendverbände und Landesjugendringe im DBJR werden sich intensiv dafür einsetzen, ehren- und hauptamtlich sowie hauptberuflich in der Jugendarbeit tätige Personen über die Möglichkeit der Schutzimpfung mit erhöhter Priorität zu informieren.

Mehrheitlich bei 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen beschlossen im Hauptausschuss am 21.04.2021.

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