Glossar zu den Wahlen

Rund um die Wahlen gibt es ganz schön viele Begriffe – da kommt schnell mal etwas durcheinander. Und manchmal weiß man zwar, was der Begriff bedeutet, aber so ganz sicher ist man*frau sich dann doch nicht mehr. Genau deshalb haben wir euch hier ein Glossar mit einigen wichtigen Begriffen zusammengestellt:

Abgeordnete*r Die Abgeordneten sind die Vertreter*innen der Bürger*innen. Sie werden bei einer Wahl für eine feste Zeit gewählt. Sie arbeiten in einem Parlament.
Ausgleichsmandat Durch Ausgleichsmandate können Parteien zusätzliche Abgeordnete in ein Parlament schicken. Sie dienen zum Ausgleich der Überhangsmandate. Dadurch hat keine Partei Vorteile durch Überhangsmandate. Durch die Ausgleichsmandate spiegelt das Parlament die Ergebnisse der Zweitstimme wider.
Briefwahl Wähler*innen können mit einem Brief an der Wahl teilnehmen. Zum Beispiel wenn sie nicht in ein Wahllokal gehen können. Die Briefwahl muss vorher beantragt werden. Die Unterlagen werden den Wähler*innen dann zugeschickt.
Bundeskanzler*in Der Bundeskanzler*die Bundeskanzlerin leitet die Regierung. Er*Sie hat viel Verantwortung in der Politik. Gewählt wird der Bundeskanzler*die Bundeskanzlerin von den Abgeordneten im Bundestag nach der Bundestagswahl. Bei der Wahl muss mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden.
Bundespräsident*in Der Bundespräsident*die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er*Sie hat nicht viel Macht, sondern repräsentiert den deutschen Staat. Das bedeutet, dass er*sie nicht über Inhalte der Politik entscheidet. Der Bundespräsident*die Bundespräsidentin ernennt zum Beispiel die Politiker*innen in ihren Ämtern auf Bundesebene. Und unterschreibt Gesetzte und gibt diese bekannt.
Bundesrat Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 Bundesländer beim Bund. Die Bundesländer entscheiden im Bundesrat in der Bundespolitik mit. Der Bundesrat hat insgesamt 69 Stimmen. Diese werden so zwischen den Bundesländern verteilt, dass die mit mehr Bürger*innen auch mehr Stimmen haben. Jedes Land hat dabei mindestens 3 Stimmen.
Bundesregierung Die Bundesregierung muss die Entscheidungen des Bundestags umsetzten. Sie ist Teil der vollziehenden Gewalt. Sie führt also aus, was in den Gesetzten steht. Außerdem macht sie Vorschläge für Gesetzte und Verträge. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler*der Bundeskanzlerin und den Bundesminister*innen.
Bundestag Der Bundestag wird bei den Bundestagswahlen gewählt. Er ist das vom Volk gewählte Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten im Bundestag treffen wichtig Entscheidungen, sie fassen Beschlüsse. Der Bundestag beschließt Gesetzte, genehmigt Verträge mit anderen Staaten und entscheidet über den Haushalt. Also wie viel Geld ausgegeben werden darf. Außerdem wählt er den Bundeskanzler*die Bundeskanzlerin und kontrolliert die Bundesregierung in ihrer Arbeit.
Bundestagswahlen Bei den Bundestagswahlen wir der Bundestag als ein Parlament der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Bei der Bundestagswahl gelten die Wahlrechtsgrundsätze. Jeder Wähler*jede Wählerin hat dabei zwei Stimmen. Die sogenannte Erststimme und Zweitstimme.
Bundesversammlung Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten*die Bundespräsidentin. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die in den Parlamenten der Bundesländer gewählt wurden. Diese müssen keine Politiker*innen sein. Es können auch Sportler*innen oder Pfadfinder*innen sein.
Direktkandidat*in Direktkandidaten*Direktkandidatinnen sind die Kandidaten*Kandidatinnen, die im Wahlkreis zur Wahl stehen. Der Kandidat*die Kandidatin mit den meisten Stimmen wird mit der Erststimme direkt in das Parlament gewählt (Direktmandat).
Direktmandat Ein Direktmandat erhält ein Kandidat*eine Kandidatin, wenn er*sie die Wahl in einem Wahlkreis gewinnt. Also dann, wenn die Person im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält. Der Kandidat*die Kandidatin erhält also einen Platz im Parlament (wenn die Wahlergebnisse der Partei ausreichen).
Erststimme Mit der Erststimme wählen Wähler*innen direkt eine bestimmte Person aus ihrem Wahlkreis. Daher bezeichnet man diese Wahl als Direktwahl.
Es handelt sich um eine Mehrheitswahl. Das heißt, der Kandidat*die Kandidatin mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis wird Abgeordnete*r im Parlament. So ist jeder Wahlkreis im Parlament vertreten.
Fraktion Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Abgeordneten. Sie haben gemeinsame politischen Ziele in einem Parlament. Die Abgeordneten müssen nicht in einer Partei sein.
Gemeinde-, Stadtrat Die Gemeinderäte beziehungsweise Stadträte sind die Parlamente auf Gemeindeebene. Für größere Städte gibt es einen eigenen Stadtrat. Kleine Städte und Dörfer schließen sich zu einer Gemeinde zusammen und haben gemeinsam den Gemeinderat. Diese Parlamente gibt es, damit Bürger*innen in Entscheidungen auf Gemeindeebene beteiligt sind.
Kandidat*in Als Kandidat*in bezeichnet man all diejenigen Personen, die sich zur Wahl stellen. Sie bewerben sich damit auf ein öffentliches Amt in einer Regierung.
Koalition Eine Koalition ist ein Bündnis (Zusammenschluss) unabhängiger Partner, die gemeinsame Ziele verfolgen. Der Begriff wird meistens für die Fraktionen verwendet, die sich zusammenschließen, um eine Regierungsmehrheit zu erhalten.
Kommunalwahlen Kommunalwahlen sind politische Wahlen auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene.
Landesparlament Die Landesparlamente kontrollieren die Regierung und Verwaltung der Länder. Die Aufgaben sind die gleichen wie die des Bundestags.
Landesregierung Die Landesregierung ist die Regierung eines Bundeslandes in Deutschland. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten*der Ministerpräsidentin und den Ministern*Ministerinnen. Es gibt verschiedene Namen für die Landesregierung in den Ländern.
Landtagswahlen Bei den Landtagswahlen wird das Parlament für ein Bundesland gewählt.
Legislaturperiode Die Legislaturperiode ist der feste Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist. Der Bundestag wird für 4 Jahre gewählt. Die Länderparlamente für 5 Jahre. Eine Ausnahme ist hier der Stadtstaat Bremen, wo nur für 4 Jahre gewählt wird.
Mandat Ein Mandat ist ein Abgeordnetensitz in einem Parlament. Ein Mandat kann aber auch eine konkrete Aufgabe sein. Wer ein Mandat hat, hat eine Berechtigung etwas Bestimmtes zu tun oder zu diskutieren.
Mehrheitswahl Eine Mehrheitswahl bedeutet, dass der Kandidat*die Kandidatin mit den meisten stimmen die Wahl gewinnt. Man unterscheidet zwischen relativer und absoluter Mehrheit. Bei der relativen Mehrheit gewinnt der Kandidat*die Kandidatin mit mehr Stimmen als alle anderen Kandidaten*Kandidatinnen. Bei einer absoluten Mehrheit müssen mindestens 50 Prozent aller Stimmen erreicht werden. Also mindestens die Hälfte aller Stimmen an einen Kandidaten*eine Kandidatin gehen.
Minister*in Ein Minister*eine Ministerin ist Mitglied einer Regierung. Er*Sie verwaltet einen bestimmten Geschäftsbereich. Er*Sie leitet meist ein Ministerium. Es gibt zum Beispiel Finanzminister*innen, Umweltminister*innen und Familienminister*innen.
(Konstruktives) Misstrauensvotum Der Bundestag kann dem*der Bundeskanzler*in das Misstrauen aussprechen. Dies kann allerdings nur dadurch geschehen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder (zurzeit 355) eine*n Nachfolger*in zum*zur Bundeskanzler*in wählt und den*die Bundespräsidenten*Bundespräsidentin ersucht, den*die Bundeskanzler*in zu entlassen. Der*Die Bundespräsident*in muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 des Grundgesetzes), damit dem*der Kanzler*in noch die Möglichkeit offengehalten wird, mit Abgeordneten Gespräche zu führen.
Opposition Die Opposition in einem Parlament sind die Fraktionen, die nicht zur Regierungsmehrheit gehören. Opposition kommt vom lateinischen Wort „opponere“. Es bedeutet so viel wie „sich entgegenstellen“ und „dagegensetzten“. Sie kontrolliert die Regierung und die Regierungsmehrheit. Zudem entwickelt sie politische Alternativen. Die Opposition vertritt die Minderheiten in der Bevölkerung.
Parlament In einem Parlament kommen Vertreter*innen des Volkes zusammen, die sogenannten Abgeordneten. Die Bürger*innen entscheiden durch Wahlen, welche Personen und Parteien Sitze im Parlament bekommen. Die Vertreter*innen beraten sich im Parlament. Sie treffen Entscheidungen zu wichtigen Fragen.
Partei Eine Partei ist der Zusammenschluss einer Gruppe von Menschen. Sie haben ähnliche politische Interessen und Meinungen. Jede*r kann in eine Partei eintreten oder eine gründen. Durch die Parteien wirken die Bürger*innen bei der Politik ihres Staates mit.
Regierungsmehrheit Die Regierungsmehrheit ist der Zusammenschluss von denjenigen Parteien, die einen großen Teil der Stimmen erhalten haben. Dadurch bilden sie die Mehrheit im Parlament. Die Regierungsmehrheit macht also mehr als 50 Prozent des Parlaments aus.
Diesen Zusammenschluss bezeichnet mach auch als Koalition.
Sperrklausel Die Sperrklausel bestimmt, ob eine Partei Plätze im Parlament bekommt. Dabei muss sie einen bestimmten Anteil aller abgegebenen Stimmen erhalten. Mit einer Sperrklausel wird verhindert, dass sehr kleine Parteien in ein Parlament einziehen. Dadurch werden die Zusammenhänge und Beziehungen aller Parteien gestärkt. Das nennt man auch Parteisystem.
Stimmrecht Das Stimmrecht ist das Recht bei einer Abstimmung oder Wahl teilzunehmen. Also die Erlaubnis wählen zu gehen.
Stimmenzettel Auf dem Stimmenzettel gibt der*die Wahlberechtigte seine*ihre Stimme ab. Dieser Zettel sieht für alle Wähler*innen gleich aus.
U-18 Wahlen Die U-18 Wahlen sind Wahlen für Kinder und Jugendliche. Sie finden 9 Tage vor einem offiziellen Wahltermin statt. Die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die „eigentliche“ Wahl. Trotzdem bieten sie die Möglichkeit Themen und Wünsche junger Menschen in die Politik zu bringen. Außerdem bewirken sie, dass sich Kinder und Jugendliche politisch informieren und ausdrücken können.
Überhangsmandate Manchmal erhält eine Partei mehr Direktmandate, als sie mit der Zweitstimme Plätze im Parlament haben. Dann entstehen sogenannte Überhangsmandate. Die direkt gewählten Kandidaten dürfen alle ins Parlament einziehen.
siehe Direktmandat, Zweitstimme, Ausgleichsmandat
Verhältniswahl Bei der Verhältniswahl ist es egal, welche Partei die meisten Stimmen erhält. Es werden alle abgegebenen Stimmen berücksichtigt. Die Partei mit dem größten Anteil aller Stimmen erhält die meisten Sitze im Parlament. Je weniger Stimmen eine Partei bekommt, desto weniger Sitze hat sie. Um das Verhältnis auszurechnen gibt es verschiedene mathematische Möglichkeiten.
Vertrauensfrage Die Vertrauensfolge ist im Artikel 68 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Wenn ein*e Bundeskanzler*in das Gefühl hat, dass die Regierungsfraktionen (also die Parteien, die in der Regierung sind) ihm*ihr nicht mehr folgen, dann besteht die Möglichkeit die Vertrauensfolge zu stellen.

Wenn die Vertrauensfrage positiv beantwortet wird, also die Mehrheit der Bundestagsmitglieder hinter dem*der Bundeskanzler*in steht, passiert nichts.

Erhält der*die Kanzler*in nicht die Mehrheit, gilt die Vertrauensfrage als negativ beantwortet.

Hier sieht das Grundgesetz zwei Folgen vor:

  • Entweder wählen die Abgeordneten eine*n neue*n Bundeskanzler*in
  • Nach 21 Tagen kann der Bundespräsident, auf Vorschlag des*der Kanzler*in den Bundestag auflösen. Das hat Neuwahlen zur Folge.

Bisher stellten insgesamt vier Kanzler die Vertrauensfrage. Dreimal wurde in Folge der Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angesetzt.

Wahlalter Das Wahlalter legt fest, ab welchem Alter Bürger*innen wählen dürfen. In Deutschland darf man ab einem Alter von 18 Jahren zu Bundestagswahlen wählen. Also dann, wenn man volljährig ist.
Bei Landtags- und Kommunalwahlen kann man in einigen Bundesländern schon ab 16 Wählen.
Über die Senkung des Wahlalters gibt es viele Diskussionen. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) zum Beispiel fordert ein Wahlalter ab 14 Jahren. Schließlich werden bei Wahlen langfristige Entscheidungen für die Zukunft getroffen.
Wahlbenachrichtigung Die Wahlbenachrichtigung erhalten alle Personen, die bei der Wahl wählen dürfen. Auf ihr ist auch die Adresse des Wahllokals zu finden.
Personen, die eine Wahlbenachrichtigung bekommen, bezeichnet man als Wahlberechtigte.
Wahlberechtigte Bevölkerung Die wahlberechtigte Bevölkerung sind die Bürger*innen, die wählen dürfen.
In Deutschland sind das für die Bundestagswahlen alle Bürger*innen, die:
– mindestens 18 Jahre alt sind
– eine deutsche Staatsbürgerschaft haben
– einen Wohnsitz in Deutschland haben (Ausnahmen sind möglich)
Wahlhelfer*in/Wahlvorstand Die Wahlhelfer*innen unterstützen die Wahl. Sie werden als Wahlvorstände von 5 bis 9 Personen von den Gemeinden eingesetzt. Aufgaben dieses Wahlvorstandes ist es dafür zu sorgen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Außerdem zählen die Wahlhelfer*innen die Stimmenzettel aus.
Wahlkabine In der Wahlkabine gibt der Wähler*die Wählerin im Wahllokal die Stimme ab. Durch die Wahlkabine kann niemand sehen, wie der Wähler*die Wählerin gewählt hat.
Wahlkreis Für die Wahlen wird Deutschland oder ein Bundesland in Wahlkreise aufgeteilt. In jedem Wahlkreis leben ungefähr gleich viele Einwohner*innen. Aus jedem Wahlkreis wird mindestens ein Kandidat*eine Kandidatin in das Parlament gewählt. So ist jede Region im Parlament vertreten.
Wahllokal Im Wahllokal wird die Wahl durchgeführt. Es handelt sich dabei um einen öffentlichen Ort oder Raum. Die Wahllokale befinden sich immer in öffentlichen Gebäuden. Zum Beispiel in Schulen oder Rathäusern.
Wahlprogramm In dem Wahlprogramm einer Partei steht, was sie nach der Wahl ändern will. Die Partei schreibt das Wahlprogramm vor der Wahl. Der Inhalt und die Ziele des Programms orientieren sich an den Zielen des Parteiprogramms. Im Parteiprogramm steht die allgemeine Position der Partei. Und welche Ziele sie langfristig, also in vielen Jahren, erreichen möchte.
Wahlrechtsgrundsätze Die Wahlrechtsgrundsätze sind die Regelung wie unsere Bundestagswahlen ablaufen müssen. Sie sind im Artikel 38 unseres Grundgesetztes (GG) festgeschrieben. Sie lauten wie folgt:

Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jede*r Bürger*in, die*der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählen darf.

Unmittelbar heißt, dass die Wähler*innen die Kandidat*innen direkt wählen, es gibt in Deutschland keine “Wahlmänner*” oder “Wahlfrauen*”, auf die eine Stimme übertagen wird.

Frei bedeutet, dass die Wähler*innen frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung, niemand darf auf sie Druck ausüben.

Gleich heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder noch in der Ausbildung ist.

Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat. Deswegen gibt es auch Wahlurnen und eine Wahlkabine.

Wahlurne Die Wahlurne ist eine Kiste. In diese kommen die Stimmenzettel bei der Wahl im Wahllokal. So kann am Ende niemand mehr wissen, von wem welcher Stimmenzettel ist.
Zweitstimme Mit der Zweitstimme entscheiden Wähler*innen wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt. Also wie viele Menschen sie in das Parlament schicken können. Die Zweitstimme entscheidet welche Partei mehr Gewicht im Parlament hat.
Es handelt sich um eine Listenwahl. Das heißt die Wähler*innen wählen keine einzelnen Personen. Sie wählen eine Liste. Diese haben die Parteien vor den Wahlen erstellt. Auf ihr stehen Personen, die Abgeordnete im Parlament werden wollen. Die Reihenfolge der Liste ist entscheidend. Der erste Kandidat*die erste Kandidatin hat bessere Chancen in das Parlament zu kommen als der*die zweite. Und so weiter.
5-Prozent-Hürde Die 5-Pozent-Hürde ist die Speerklausel in Deutschland. Eine Partei muss bei einer Wahl mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Das legt die 5-Pozent-Hürde fest. Dadurch können kleine Parteien selten in ein Parlament einziehen. Dafür ist eine Einigung zwischen den Parteien im Parlament leichter.
Es gibt aber eine Ausnahme. Eine Partei mit drei Direktmandaten kann immer in das Parlament einziehen. Auch wenn sie weniger als 5 Prozent aller Stimmen bekommen hat.

 

 

 

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