AfD-Parteiverbotsverfahren jetzt!

Der Hauptausschuss des Bundesjugendrings (DBJR) hat am 4. Juni 2024 die Position „AfD-Parteiverbotsverfahren jetzt!“ beschlossen.

Die im DBJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und -ringe haben bereits 2016 beschlossen, dass die wesentlichen Positionen der AfD nicht nur der Wertebasis von Jugendverbänden und -ringen widersprechen, sondern auch festgestellt, dass diese völkischen Argumentationsideologien folgen und damit den Boden der demokratischen Grundordnung verlassen.[1] Die seitdem feststellbare Radikalisierung der AfD zeigt sich in einem offen menschenverachtenden völkischen Nationalismus und der Ablehnung der in der Würde des Menschen verankerten Gleichwertigkeit aller Menschen.

Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus und des völkischen Nationalismus. Rechtsextremismus und damit die Abschaffung der freiheitlichen Demokratie und der Menschenwürde in der Bundesrepublik Deutschland ist damit als Partei wählbar. Die Feinde der Demokratie nutzen die Mittel der Demokratie, um diese von innen heraus abzuschaffen. Daher ist es jetzt der historisch entscheidende Moment, ihnen diese Mittel zu nehmen. Wenn die AfD verfassungswidrig ist, darf sie keine parlamentarische Macht ausüben können, um die Abschaffung der Demokratie voranzutreiben. Die Entscheidungskompetenz über die Verfassungswidrigkeit und damit das Verbot der AfD obliegt aus guten Gründen ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht. Es braucht jetzt den historischen Mut der antragsberechtigten Verfassungsorgane des Bundes, die Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Partei einzuleiten.

Die Anzeichen für eine solche Verfassungswidrigkeit sind dabei erdrückend.[2] Die Einstufung einiger Landesverbände als gesichert rechtsextrem durch die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz kann dabei die Annahme einer Verfassungswidrigkeit untermauern aber richtigerweise nicht feststellen.

Ein AfD-Verbot ist ein notwendiger Schritt, dem organisierten aufkommenden Faschismus in Deutschland die Stirn zu bieten, um

  • die Partei als das zu markieren, was sie ist: eine rechtsextreme, außerhalb der Verfassung stehende Partei,
  • der Partei jeden politischen Einfluss in allen Parlamenten inkl. ihre Vielzahl an u.a. aus Steuermitteln finanzierten Mitarbeitenden zu nehmen,
  • Autokratien, die die Demokratie in Deutschland als Staatsform mit Hilfe der AfD unterlaufen und schädigen wollen, diesen Einfluss zu nehmen sowie um
  • ihr die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen und damit die staatliche Finanzierung derjenigen zu beenden, die unsere Demokratie abschaffen wollen und ihre Ressourcen nutzen, um medial insbesondere gegenüber jungen Menschen die Demokratie verächtlich zu machen.

Forderungen

Der DBJR fordert die Bundesregierung, den Bundestag sowie den Bundesrat dazu auf, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der AfD gem. Art. 21 Abs. 2 GG zu beantragen. Dazu müssen jetzt durch Bund und Länder bzw. die zuständigen Behörden die notwendigen Schritte eingeleitet werden und Materialien, die die Verfassungswidrigkeit der AfD belegen, gesammelt werden. Unabhängig davon müssen die Landesregierungen im Rahmen des § 43 Abs. 2 BVerfGG gesetzlich ermächtigt werden, ein Parteiverbotsverfahren gegen einen Landesverband auch dann zu beantragen können, wenn diese Partei ihre Organisation nicht nur auf das Gebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Der DBJR fordert weiterhin alle demokratischen Parteien dazu auf, auf allen föderalen Ebenen jede Form der Zusammenarbeit mit der AfD auszuschließen und insbesondere Koalitionen bedingungslos abzulehnen. Jugendverbände und -ringe erwarten zudem, dass die demokratischen Parteien rechtsextrem motivierten und geprägten Diskursen entschieden entgegentreten.

Was es zusätzlich braucht

Ein Parteiverbotsverfahren „beinhaltet kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot, sondern ein Organisationsverbot.“[3] Es braucht daher zwingend und neben einem Verbot der Partei weiter die aktive Bekämpfung rechtsextremen Gedankenguts, der sich auf allen Ebenen der Gesellschaft finden kann. Ein Parteiverbotsverfahren kann es daher u.a. nicht ohne die weitere Stärkung der politischen (Jugend)bildung und die weiterhin dringend notwendige Jugendarbeit geben.

Die im DBJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und -ringe stehen geschlossen gegen den erneut erstarkenden Rechtsextremismus in Deutschland. Eine Mitgliedschaft in der AfD und ein haupt- oder ehrenamtliches Engagement im DBJR schließen sich aus. Personen, die offen mit der AfD oder einem völkischen und menschenfeindlichen Nationalismus sympathisieren, können in Jugendverbänden und -ringen keinen Platz und keine Bühne haben. Gleichwohl stehen Jugendverbände und -ringe allen jungen Menschen offen. Auch junge Menschen, die durch rechtsextreme Ideologien gefährdet sind und bei denen rechtsextreme Akteure versuchen, sie zu vereinnahmen, müssen in Jugendverbänden einen Ort finden, in denen sie als Mensch willkommen sind, während gleichzeitig rechtsextremes und völkisches Gedankengut als solches zu entlarven ist und nicht als gleichwertige demokratische Position akzeptiert werden darf. Jugendverbänden bieten von Rechtsextremen verfolgten und bedrohten jungen Menschen Raum für Schutz und persönliche Entfaltung.

Einstimmig bei 4 Enthaltungen beschlossen im Hauptausschuss am 5. Juni 2024 in Berlin.

Das Jugendrotkreuz erklärt lt. § 14 (4) der Satzung des DBJR, dass dieser Beschluss gegen seine Satzung oder Grundsätze verstößt.

[1] https://www.dbjr.de/artikel/rechtspopulist-innen-entgegentreten

[2] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte

[3] BVerfG BvB 1/19 – Rn. 278

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