BV-Beschluss: Anpassung der Aufgaben der Steuerungsgruppe „Pfadfindung“

Am 25.06.2022 hat die Bundesversammlung des VCP die Anpassung des Beschlusses der 48. Bundesversammlung zum „Einsetzen einer Steuerungsgruppe „Pfadfindung““ beschlossen:

Beschluss: 

Der Beschluss zum „Einsetzen einer Steuerungsgruppe „Pfadfindung““ der 48. Bundesversammlung wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

Zur Unterstützung des Verbandsentwicklungsprozesses wird bis zu seinem Abschluss eine Steuerungsgruppe „Pfadfindung“ eingesetzt. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus:

  • 1 bis 2 Bundesleitungsmitglieder, die von der Bundesleitung berufen werden
  • 1 bis 2 Bundesratsmitglieder, die vom Bundesrat berufen werden
  • 1 Mitglied der Bundeszentrale, das von der Bundeszentrale berufen wird
  • bis zu 3 weiteren sachkundige Personen, die von der Steuerungsgruppe berufen werden können.

Die Steuerungsgruppe misst den Fortschritt des Verbandsentwicklungsprozesses und berichtet jährlich der Bundesversammlung über den aktuellen Stand bis zum bereits verabschiedeten Zeithorizont. Zusätzlich agiert die Steuerungsgruppe als „Gedächtnis der Pfadfindung“ und vermittelt bei Wechseln im Bundesrat und der Bundesleitung neuen Mitarbeiter*innen die grundlegenden Ideen und Konzepte hinter der Pfadfindung.

Begründung: 

Der aktuell gültige Beschluss überträgt der Steuerungsgruppe Pfadfindung operativ-strategische Aufgaben und Kompetenzen in der inhaltlichen Arbeit des Verbands. Diese obliegt laut Satzung der Bundesleitung und dem Bundesrat, so dass eine Überschneidung der Verantwortungsbereiche vorliegt. Im Zusammenspiel mit der beschlossenen Zusammensetzung der Steuerungsgruppe, welche insbesondere den Delegierten aus Bundesleitung und Bundesrat eine umfangreiche Doppel- bzw. Mehrfachbelastung zuweist, ist eine Anpassung des formalen Beschlusses an die realen Möglichkeiten und Kompetenzen der Steuerungsgruppe notwendig.

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