Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) e.V.
Wichernweg 3
34121 Kassel
Tel: 0561-78437-20
Fax: 0561-78437-40

2. VCP-Kontingentsleitung

Vera Steinberg und Sören Bröcker
VCP Bundeszentrale, Wichernweg 3, 34121 Kassel
Tel.: 0561-78437-20 Fax: 0561-78437-40
eMail: roverway(at)vcp.de

3. Teilnahmebeitrag

1.145,00 EUR für Ranger/Rover
975,00 EUR für IST

4. Zahlungen

Datum Teilnehmende IST
Bei Anmeldung € 145,00 € 145,00
15.12.2017 € 500,00 € 415,00
15.04.2018 € 500,00 € 415,00

Zahlungen sind fristgerecht an folgendes Konto zu leisten: VCP e. V., Evangelische Bank e. G., IBAN DE13 5206 0410 0000 0002 56. Bitte gib bei jeder Zahlung folgende Details an: deinen Namen, deine Mitgliedsnummer und das Stichwort „Roverway 2018“.

5. Reisezeitraum

Die Maßnahme des VCP-Kontingents ist geplant vom 21.07.2018 bis 09.08.2018. Genaue Reisedaten werden noch festgelegt.

6. Reiseziel

Das Reiseland ist Niederlande. Nach Abschluss der Planung werden genaue Reisedetails bekannt gegeben.

7. Reiseverlauf

21.07. – 22.07.2018 Vorprogramm
23.08. – 02.08.2018 Teilnahme am Roverway
03.08. – 09.08.2018 Nachtour

Vor der Reise finden zwei Vorbereitungswochenenden statt; das erste im VCP-Kontingent voraussichtlich am Wochenende 19.-21.01.2018 und das zweite zusammen mit allen anderen Teilnehmenden aus Deutschland voraussichtlich am Wochenende 04.-06. Mai 2018.

 

Reisebedingungen

1. Teilnahmevoraussetzung, Vertragsschluss

1.1 Wichtigste Voraussetzung für deine Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung, die durch dich unterzeichnet sein muss. Wenn du unter 18 bist, müssen auch deine Eltern unterzeichnen. In der Regel reicht die Unterschrift eines Elternteils nicht aus.

1.2 Du kannst an der Reise des Kontingents des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) des Roverways 2018 nur dann teilnehmen, wenn du Mitglied des VCP bist.

1.3 Du musst zwischen dem 03. August 1995 und dem 23. Juli 2002 geboren worden sein. Erwachsene über 22 Jahre können als Kontingentsleitung oder als Mitglieder des International Service Teams (IST) die Durchführung des Roverways unterstützen.

1.4 Deine Anmeldung gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Deine Teilnehme. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der VCP dir die Anmeldung schriftlich bestätigt hat. Diese Anmeldebestätigung gilt unter der aufschiebenden Bedingung der endgültigen Anmeldebestätigung des Roverway-Veranstalters. Sollte es zu einer Absage durch den Roverway Veranstalter kommen, ist der VCP berechtigt, seine Anmeldebestätigung zu widerrufen.

 

2. Teilnahmebeitrag, Änderung

2.1 Ein Vertrag zwischen dir und dem VCP kommt erst zustande, wenn du die Anzahlung rechtzeitig leistest. Der VCP ist daneben berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn du mit den vereinbarten weiteren Raten mehr als 14 Tage in Verzug gerätst.

2.2 Tritt der VCP aus dem in Abschnitt 2.1 genannten Grund von dem Vertrag zurück, hast du den dem VCP entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser besteht in Höhe des Reisepreises abzüglich durch deine Nichtteilnahme ersparter Aufwendungen. Es steht Dir frei, einen geringeren oder keinen Schaden nachzuweisen. Der VCP kann weitergehende Schäden ebenfalls geltend machen.

 

3. Rücktritt vom Vertrag

3.1 Grundsätzlich ist der zwischen dem VCP und dir geschlossene Vertrag bindend. Ein Rücktrittsrecht besteht nur in den gesetzlichen Fällen, es sei denn, diese Bedingungen regeln etwas anderes.

3.2 Trittst du vom Vertrag zurück, ohne hierzu berechtigt zu sein oder nimmst du an der Reise nicht teil, hast du keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Soweit dieser noch nicht gezahlt wurde, kann der VCP Zahlung trotzdem verlangen.

3.3 Ein Rücktritt ist von dir schriftlich an die Bundeszentrale des VCP zu richten. Andere sind nicht berechtigt für den VCP den Rücktritt entgegen zu nehmen.

3.4 Du kannst neben den gesetzlichen Gründen unter folgenden Bedingungen ohne Schadensersatzpflicht von Vertrag zurücktreten:
bei einem Rücktritt bis sechs Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung (Posteingang Bundeszentrale), wenn deine Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist erfolgt ist, oder
bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Teilnahmebeitrages. Das Rücktrittsrecht muss dem VCP gegenüber nach der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. der Änderung der Reiseleistung unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.

3.5 Wird das Roverway durch den Veranstalter abgesagt, kann der VCP von dem Vertrag mit dir zurücktreten. Du erhältst dann grundsätzlich deinen Teilnahmebeitrag zurück. Dies gilt nicht, wenn die Absage auf Naturkatastrophen, terroristische Akte oder andere, nicht durch den Veranstalter oder den VCP zu beeinflussende Gründe (höhere Gewalt) oder nach dem 23.08.2018 erfolgt. Von dem Teilnahmebeitrag sind in jedem Fall die dem VCP schon entstandenen Planungs- und Reisekosten in Abzug zu bringen. Es steht dir frei, einen geringeren oder keinen Schaden nachzuweisen. Der VCP kann weitergehende Schäden ebenfalls geltend machen.

3.6 Der VCP kann neben den gesetzlichen Gründen oder wegen sonst vertraglich vereinbarten Gründen auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn du dich in solchem Maß vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist und du zuvor schriftlich gemahnt wurdest. Daneben kann der VCP unter anderem bei folgenden Sachverhalten zurücktreten:
wenn du an den Vorbereitungstreffen nicht teilnimmst,
wenn du die bei der Anmeldung abgefragten Daten zur Gesundheitsvorsorge nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß dem VCP zur Verfügung gestellt hast,
wenn du mit den Zahlungen im Rückstand bist,
wenn andere wichtige Gründe es für den VCP unzumutbar erscheinen lassen, am Vertrag festzuhalten.

3.7 Im Fall des Rücktritts findet Abschnitt 2.2. entsprechende Abwendung.

 

4. Was ist im Teilnahmebeitrag enthalten?

4.1 Folgende Leistungen sind im Teilnahmebeitrag enthalten:
zwei Vortreffen im VCP-Kontingent inkl. Verpflegung und Reisekostenerstattung vom Wohnort innerhalb Deutschlands
Hin- und Rückreise nach und von den Niederlanden, in den Niederlanden ggfs. Bus/Bahnreisen, Unterbringung in selbst mitgebrachten Zelten, Vollverpflegung (Selbstkochen).
Teilnahmepreis des Veranstalters des Roverway 2018, Tracht mit dazugehörigen Aufnähern und Ringhalstuch, Programm- und Vorbereitungskosten des VCP-/ des deutschen Kontingents
Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung.

4.2 Folgende Leistungen sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten:
Reiserücktrittskostenversicherung,
Gepäckversicherung,
Auslandsreisekrankenversicherung (mit der „European Health Insurance Card“, EHIC, die auf allen Versicherungskarten der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist , erhalten alle gesetzlich Versicherten europaweit medizinische Leistungen)
weitere Ausgaben in den Niederlanden

 

5. Deine weiteren vertraglichen Pflichten

 

5.1 Du musst dich um gültige Reisedokumente kümmern. Für deutsche Staatsangehörige genügt ein gültiger Personalausweis (oder Reisepass). Bist du ausländischer Staatsbürger, informiere dich bitte rechtzeitig, welche Dokumente du benötigst. Fehlende Reisedokumente sind kein schuldbefreiender Kündigungsgrund.

5.2 Du musst uns die bei der Anmeldung abgefragten Daten zur Gesundheitsvorsorge wahrheitsgemäß beantwortet zur Verfügung stellen. Die Einreichung des Fragebogens ist notwendig, da die medizinische Versorgung nur auf der Basis der vorliegenden Information übernommen werden kann. Die Vertraulichkeit der Angaben wird gewährleistet.

6. Mängel und Haftung

6.1 Die vertragliche Haftung des VCP für Schäden, die nicht Schäden an Körper und Gesundheit sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den VCP oder seine Beauftragten herbeigeführt wird. Für alle gegen den VCP gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

6.2 Der VCP haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen).

6.3 Du bist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Solltest du wider Erwarten Beschwerden haben, musst du dich an Ort und Stelle unverzüglich an die Kontingentsleitung wenden und Abhilfe erbitten. Ist diese nicht zu erreichen, wende dich an die Bundeszentrale.

6.4 Deine Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem VCP über die Bundeszentrale geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kannst du Ansprüche nur noch geltend machen, wenn du ohne Verschulden gehindert warst, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des VCP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des VCP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

 

7. Sonderabsprachen

7.1 Sonderabsprachen sind nur dann wirksam, wenn sie durch den VCP schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Absprachen haben keine Rechtsgeltung. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

7.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung, die der Unwirksamen wirtschaftlich so weit wie möglich entspricht ersetzt.

 

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