Einfach Wählen: Die Wahlgrundsätze

Im Grundgesetz, der deutschen Verfassung, ist festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten zum Deutschen Bundestag und für alle anderen Parlamentswahlen wie Landtags-, Kommunal- und viele weitere Wahlen nach fünf Grundsätzen erfolgen müssen.

  • Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jede*r Bürger*in, die*der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählen darf.
  • Unmittelbar heißt, dass die Wähler*innen die Kandidat*innen direkt wählen, es gibt in Deutschland keine „Wahlmänner*“ oder „Wahlfrauen*“, auf die eine Stimme übertagen wird.
  • Frei bedeutet, dass die Wähler*innen frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung, niemand darf auf sie Druck ausüben.
  • Gleich heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder noch in der Ausbildung ist.
  • Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat. Deswegen gibt es auch Wahlurnen und eine Wahlkabine.

Idee: Überlegt euch gemeinsam, warum es wichtig ist, dass diese Grundsätze bei jeder Wahl eingehalten werden. Was könnte passieren, wenn ein, zwei oder alle Grundsätze wegfallen? Kann das den Wahlausgang beeinflussen?

 

 

 

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2021.

VCP-Blog