Bund, Land, Kommune- Wer macht eigentlich was?

In diesem „Superwahljahr“ stehen einige Wahlen an: In vielen Kommunen wird gewählt, die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen finden statt, das Abgeordnetenhaus in Berlin wird neu gewählt und auch über die Vertreter*innen im Deutschen Bundestag können die Bürger*innen abstimmen. Doch welche Ebene macht eigentlich was und worin besteht der Unterschied? Hier findet ihr eine kleine Übersicht!

Deutschland ist ein föderaler Staat. Dies bedeutet, dass sich viele Teilstaaten zu einem großen Gesamtstaat zusammenschließen und so ein Bündnis eingehen. In Deutschland heißen diese Teilstaaten Bundesländer. Sie bilden gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland. Dieses föderalistische System wurde bei der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 ganz bewusst eingeführt, um eine Machtkonzentration wie zu Zeiten des Nationalsozialismus zu verhindern. Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist dabei fest im Grundgesetz verankert und basiert auf zwei Grundsätzen:

  1. Subsidiaritätsprinzip: Der Bund übt nur die Aufgaben aus, die auf Landesebene nicht erledigt werden können, da sie die gesamte Bundesrepublik betreffen.
  2. Solidaritätsprinzip: Die Bundesländer und der Bund stehen füreinander sein und arbeiten zusammen, ohne, dass die Länder dabei ihre Identität, also ihre landestypische Kultur, verlieren.

Die jeweiligen Kompetenzen können nur im gegenseitigen Einverständnis geändert werden. Das heißt, eine Zuständigkeit kann nur verändert werden, wenn beide Ebenen, Bund und Länder, zustimmen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Kompetenzen im Alltag?

Die Bundesebene

Auf der Bundesebene werden also solche Entscheidungen getroffen, die das gesamte Bundesgebiet als Ganzes betreffen und somit eine einheitliche Regelung brauchen. Dazu gehören beispielsweise die deutsche Außenpolitik und die Verteidigung, also etwa Entscheidungen, die die  Bundeswehr betreffen.

Auch werden durch die Bundesregierung Entscheidungen zur Gesetzgebung im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Strafrechts getroffen, da sie in der ganzen Bundesrepublik einheitlich sein müssen. Aus den gleichen Gründen hat die Bundesebene auch die Hoheit im Bereich der Währung, der Einwanderung und der Überwachung des Luftverkehrs und des Verkehrs von Eisenbahnen.

Trotz dieser weitreichenden Kompetenzen, sind die Bundesländer hier nicht frei von Mitbestimmung. Über den Bundesrat arbeiten sie an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit und können so auch Einfluss auf Entscheidungen der Bundesebene nehmen.

Die Bundesländer

Jedes Bundesland hat eine eigene Regierung- die sogenannte Landesregierung- mit einer*einem Ministerpräsidentin*Ministerpräsidenten an der Spitze. In den den Stadtstaaten, Berlin, Hamburg und Bremen, werden die Regierungschef*innen Erste*r Bürgermeister*in bzw. Regierende*r Bürgermeister*in genannt. Der Regierung des Landes spricht das Grundgesetz eine „Allzuständigkeit“ zu. Dies bedeutet, dass alles, was nicht woanders geregelt ist, primär Ländersache ist. Bei konkurrierenden Kompetenzen gilt, dass Länder nur aktiv werden dürfen, wenn der Bund keinen Gebrauch von seinen Befugnissen macht.

Ein Beispiel für Kompetenzen, die bei den Bundesländern liegen, sind politische Fragen, welche die Bildung, Kultur oder auch die Organisation der Polizei betreffen. Dabei gibt es in den einzelnen Bundesländern auch durchaus unterschiedliche Meinungen, was beispielsweise eine gute Schulbildung ausmacht.

Während in Hessen oder auch Baden-Württemberg die Grundschule nach der vierten Klasse endet, geht sie in Berlin oder auch Brandenburg bis zur sechsten Klasse.

Die Kommunen

Die Kommunen bilden die unterste Stufe im Verwaltungsaufbau Deutschlands. Im Grundgesetz sind die Kommunen zwar als Teil der Länder verankert und erhalten auch über diese ihre Finanzierung, doch faktisch sind am nächsten dran an den Bürger*innen und setzen so vieles um, was Bund- und Land beschließen.

Kommunen haben zwei Pflichtaufgaben. Zum einen sind dies die Aufgaben im „eigenen Wirkungskreis“ wie der Unterhalt von Kindergärten oder des öffentlichen Nahverkehrs. Dabei kann die Kommune jedoch selbst entscheiden, ob sie beispielsweise lieber Straßenbahnen oder Busse einsetzen möchte. Die zweite Art von Pflichtaufgaben sind die „Aufgaben nach Weisung“. Dies bedeutet, dass die Kommune bestimmte Aufgaben genau nach Vorgabe von Bund oder Ländern umsetzen muss. Dies ist beispielsweise die Durchführung von Wahlen oder auch die Auszahlung von Wohngeld.

Zusätzlich haben Kommunen auch freiwillige Aufgaben, die sie übernehmen. Dazu gehören in Städten und Gemeinden unter anderem der Betrieb von Sportanlagen, die Aufrechterhaltung von Kultureinrichtungen und auch die Wirtschaftsförderung. Kommunen können dabei selbst darüber entscheiden, ob sie diese Entscheidungen erbringen wollen und auch, wie sie diese umsetzt.

 

Welche Ebene ist am wichtigsten?

Nationales Recht steht über Landesrecht und die Kommunen sind rechtlich gesehen Teil der Länder. Obwohl dies den Eindruck erweckt, dass beispielsweise die Bundestagswahlen viel wichtiger sind, als alle anderen Wahlen, ist das nicht unbedingt der Fall. Wie beschrieben entscheiden zum Beispiel Kommunen und damit die gewählten Vertreter*innen darüber, ob und wo ein Schwimmbad gebaut wird oder auch ein neuer Spielplatz in deiner Nähe entsteht. Auch auf Landesebene werden Entscheidungen und Regelungen getroffen, die beispielsweise die Bildung betreffen und so direkten Einfluss auf unsere Schule, Ausbildung oder das Studium nehmen. So ist jede Ebene für sich in ihrem Aufgabenfeld, aber auch in der Zusammenarbeit, wichtig und beeinflusst unser ganz alltägliches Leben.

 

Nicht vergessen: Die Europäische Union

Obwohl in diesem Jahr keine Europawahlen anstehen, ist die Europäische Union (EU) eine zusätzliche Ebene, die Einfluss auf unser tägliches Leben hat. Wie die Europäische Union aufgebaut ist und auch, welche Aufgaben sie hat, findet ihr hier: https://www.vcp.de/pfadfinden/in-vielfalt-geeint-europa-erklaert/

 

Quelle: https://www.u18.org/materialien

 

 

Quellen:

  • Lindauer, T. (2018): Lexikon: Föderalismus/Bundesländer (Abrufbar unter: https://www.helles-koepfchen.de/artikel/3200.html)
  • Knetsch, F. (2005): Was machen eigentlich Bund, Länder und Kommunen? (Abrufbar unter: https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2006/ortsbestimmung/was-machen-eigentlich-bund-laender-und-kommunen)
VCP-Blog