Die Gewährung der Beitragsermäßigung bzw. Beitragsbefreiung erfolgt für ein bis maximal drei Jahre. Ein Folgeantrag ist stets bis 4 Wochen vor Ablauf der Frist zu stellen, um für die nächste Periode berücksichtigt zu werden. Bitte wähle nachfolgend aus, wie lange die Beitragsermäßigung bzw. Beitragsbefreiung gewährt werden soll.