Aufarbeitung

„Aufarbeitung bedeutet: Konsequenzen für die Gegenwart ziehen und Erkenntnisse und Wissen für die Zukunft bewahren.“

Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit ist neben Prävention, Intervention und Hilfen ein zentraler Aspekt im Kampf gegen Missbrauch. Dem VCP ist es in seiner Vergangenheit nicht immer gelungen, seine Mitglieder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen. In den vergangenen vier Jahren wurden vermehrt sogenannte „Altfälle“ bekannt.

Was bedeutet Aufarbeitung?

Anders als in einem strafrechtlichen Verfahren geht es nicht darum, Täter*innen zu identifizieren und zu verurteilen, da die Fälle oft bereits verjährt sind. Umso wichtiger ist es aber für Betroffene, dass ihr Leid dennoch gesehen und anerkannt wird. Dadurch kann die Organisation lernen, welche strukturellen Mechanismen in der Vergangenheit den Missbrauch ermöglicht haben und warum er über einen so langen Zeitraum unentdeckt blieb. Aus diesen Erkenntnissen können dann notwendigen Konsequenzen für die Gegenwart gezogen werden.

Wie funktioniert Aufarbeitung im VCP?

Die unabhängige Aufarbeitung im VCP erfolgt mit wissenschaftlicher Begleitung durch das IPP (Institut für Praxisforschung und Projektberatung) und Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V. Beide Kooperationspartner verfügen über jahrelange Expertise mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen.  Die Führung und Leitung des Aufarbeitungsprozesses obliegt den beiden Vertragspartnern. Die Institute übernehmen die Verantwortung für das Forschungsdesign, die Auswahl der Zugänge zum Forschungsfeld, die Auswahl der Quellen, die Datenerhebung sowie Datenauswertung.

Fragen und Antworten zu Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im VCP: https://www.vcp.de/pfadfinden/aus-dem-verband/achtsamundaktiv/haeufige-fragen-zur-aufarbeitung-sexualisierter-gewalt-im-vcp

Informationen zur Studie

Der Untersuchungszeitraum ist 1973 bis 2020. Der Aufarbeitungsprozess hat im November 2023 begonnen und eine Dauer von 2,5 Jahren. Es sollen alle abgeschlossenen Interventionsfälle in dem Aufarbeitungsprozess untersucht werden, um ein möglichst ganzheitliches Bild zu erhalten. Unsere Absicht ist es, die Kultur des Schweigens in Bezug auf sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit zu durchbrechen und eine Auseinandersetzung mit diesem Thema innerhalb des Verbands zu fördern. Dabei stehen die Belange von Betroffenen sexualisierter Gewalt im Mittelpunkt.

  • Wie lässt sich das Phänomen sexueller Missbrauch im VCP von 1973 bis 2020 beschreiben?
  • Wer waren die Täter*innen? Gab es Täter*innennetzwerke?
  • Welche kulturellen und strukturellen Faktoren haben sexuellen Missbrauch im VCP begünstigt?
  • Wie sind die Verantwortungsträger*innen des VCP mit Täter*innen und Betroffenen in der Vergangenheit umgegangen?
  • Wie ist dieser Umgang mit Täter*innen und Betroffenen im gesellschaftspolitisch-historischen Kontext und aus heutiger Perspektive zu bewerten?

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