Häufige Fragen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im VCP

Warum haben wir eine (institutionelle) Aufarbeitung beschlossen?

Das UBSKM definiert institutionelle Aufarbeitung wie folgt: Unter institutioneller Aufarbeitung versteht man die strukturelle Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt innerhalb einer Institution (zum Beispiel in einer Kirchengemeinde, dem Sportverein oder dem VCP). Neben der Häufigkeit von Missbrauchsfällen in der betroffenen Institution befasst sie sich damit, welche Faktoren sexuellen Missbrauch vor Ort begünstigt haben und wie mit Betroffenen, aber auch den Täter*innen umgegangen wurde.

Mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt wollen wir folgendes erreichen:

  • Betroffene werden gehört und Taten werden aufgedeckt
  • Erlittenes Unrecht und die Folgen für die Betroffenen werden benannt
  • Unrecht wird anerkannt und Formate des Erinnerns werden entwickelt
  • Strukturen, die die Tat begünstigen und Taten verschleiern, werden benannt
  • Aus dem Wissen werden Konsequenzen gezogen
  • Aufarbeitungsfälle und deren Bearbeitung werden dokumentiert

Zusätzlich gibt es als Beratungsstelle für Betroffene zur psychosozialen Beratung NINA e.V.

Das hat die Bundesversammlung 2023 beschlossen, nachdem der Prozess 2019 bereits initiiert wurde.

Wie viele Altfälle sind bisher bekannt? Gibts es eine Dunkelziffer?

Auf Bundesebene sind aktuell 64 Altfälle bekannt. Für die wissenschaftliche Aufarbeitung befinden wir uns gerade in einem Sammlungsprozess. Wir gehen von einer Dunkelziffer aus.

Wann wurde der erste Fall bekannt? Warum reagiert der VCP erst jetzt und nicht schon vor Jahren?

Wir gehen davon aus, dass es in der gesamte Verbandsgeschichte Fälle gab und diese auf unterschiedliche Weise “bekannt” geworden sind. Ein definierter Umgang damit hat sich seit 2005 entwickelt und liegt nun flächendeckend vor. Seit 2018/2019 sind vermehrt Altfälle bekannt geworden, sodass 2020 der Beirat zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im VCP gegründet wurde.

Soll ich mich melden, wenn ich etwas von Hörensagen weiß?

Auf jeden Fall! Bei einem Verdacht, einer Beobachtung zu einem Altfall, kann man sich als Zeitzeug*in jederzeit an die Forschungsinstitute wenden. Dies ist ausdrücklich gewünscht. Es gibt kein “Zu-wenig-Wissen“.

Was macht der VCP, um Übergriffe zu verhindern?

Wir haben ein Schutzkonzept: Bereits seit dem Jahr 2005 setzt sich der VCP mit dem Thema Prävention sexualisierter Gewalt auseinander. Der VCP will einen Schutzraum für Kinder und Jugendliche schaffen. Ein Raum, in dem nicht nur massive Fälle von Missbrauch und Misshandlung keinen Platz haben, sondern in dem im täglichen Miteinander achtsam miteinander umgegangen wird und Grenzen respektiert werden.

Wir arbeiten präventiv: Es wurden in den letzten Jahren vielfältige Strukturen, Konzepte und Materialien entwickelt. Leiter*innen sowie Verantwortliche aller Ebenen im VCP müssen sich mit Prävention und Kindesschutz auseinandersetzen. Es ist Bestandteil unserer Schulungen. Die Abgabe eines erweiterten Führungszeugnissesfür Mitarbeitende ist Pflicht.

Wir machen Kinder stark: Es gibt Materialien für Gruppenstunden für alle Altersstufen. Wir erziehen in den kleinen Gruppen Kinder schon früh zu Selbstbewusstsein, Artikulationsfähigkeit und Mut. Sie werden ermutigt, Nein zu sagen, wenn sie sich unwohl fühlen. Jedes Kind hat andere Grenzen. Die müssen berücksichtigt werden.

Neben Prävention gibt es auch eine Struktur bei Verdachtsfällen:  Es gibt auf Landes- und Bundesebene Vertrauenspersonen und Präventionsbeauftragte, die bei Beobachtungen kontaktiert werden können. Es gibt einen Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Grenzverletzungen oder sexualisierte Übergriffe.

Wir müssen davon ausgehen, dass es auch bei uns im Verband weitere Vorfälle und eine Dunkelziffer gibt. Übergriffe sind dort möglich, wo es soziale Strukturen und eine unterschiedliche Machtverteilung gibt:  in Familien, im Beruf, in Schulen, in Sportvereinen und auch in Jugendverbänden. Wir tuen jedoch alles dafür, dass die Chancen für Missbrauch möglichst klein sind.

Wie soll dafür gesorgt werden, dass die Konsequenzen und Erkenntnisse des Prozesses auch in der „Basis“ ankommen?

Der Prozess und die Ergebnisse werden durch den Bundesrat und die Bundesleitung begleitet und die Ergebnisse der Aufarbeitung wollen wir über die Verbandsmedien klar kommunizieren. (Zwischen-) Ergebnisse und deren eventuelle Konsequenzen für die Präventions- bzw. Interventionsprozesse werden durch den Beirat als Begleitgruppe erarbeitet, zusammen mit dem externen Aufarbeitungsteam. Die Umsetzung der etwaigen Konsequenzen liegt dann bei dem Verband und seiner Führung. Hier ist es an den demokratisch gewählten Strukturen, die Umsetzung kritisch zu begleiten.

Für alle öffentlich einsehbar werden die Ergebnisse in einem Aufarbeitungsbericht festgehalten.

Warum müssen wir Aufarbeitung betreiben? Warum sollten wir für Vergangenes zahlen?

Es ist dem VCP in seiner Vergangenheit nicht immer gelungen, seine Mitglieder vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dieser Verantwortung wollen wir uns stellen. Wir möchten die Kultur des Schweigens mit Blick auf sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit brechen und eine kritische Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt im Verband befördern. Durch die Aufarbeitung können wir lernen, welche strukturellen Mechanismen in der Vergangenheit den Missbrauch ermöglicht haben und warum er über einen so langen Zeitraum unentdeckt blieb. Aus diesen Erkenntnissen können wir dann notwendigen Konsequenzen für die Gegenwart ziehen. Mit der Aufarbeitung der Vergangenheit tragen wir zum Kindesschutz von heute bei. Vergangenheit ist daher Gegenwart. Das Leiden der Betroffenen ist aktuell, die Risiken für den VCP sind aktuell, das Andenken an Personen unter Verdacht im VCP ist aktuell.

Greifen die Präventionsmaßnahmen?

Aus unserer Perspektive sicherlich. Das zeigt sich vor allem daran, dass das Sprechen über sexualisierte Gewalt/Grenzverletzungen im Verband offen gelebt wird. Vor allem, dass häufiger als früher Interventionsfälle gemeldet werden, zeigt uns, dass ein stärkeres Problembewusstsein existiert und möglicherweise auch ein größeres Vertrauen in die verbandlichen Strukturen besteht. Eine Außensicht erhoffen wir uns von der Studie.

Du hast auch noch eine Frage? Dann wende dich an louisa.kreuzheck@vcp.de

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