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Willkommen im VCP

Wie du mitmachen kannst

Wende dich zur richtigen Seite und gehe vorwärts. (Lord Robert Baden-Powell)

Pfadfinder*innen im VCP entscheiden sich dafür, Teil eines auf Weltebene anerkannten Verbandes zu werden. Mit deiner Mitgliedschaft im VCP wirst du Teil der weltweiten Gemeinschaft der Pfadfinder*innen – und du wirst Teil eines bunten, weltoffenen und engagierten Bundesverbandes mit vielfältig ausgeprägten Landesebenen. Wir freuen uns auf dich! Du bist noch auf der Suche nach einer Gruppe? Die VCP-Stammessuche hilft dir dabei, einen Ansprechpartner in deiner Nähe zu finden.

Wie werde ich Mitglied?

Um dich als Mitglied aufnehmen zu können, braucht der VCP einen ausgefüllten und unterschriebenen Mitgliedsantrag. Bei Minderjährigen muss natürlich eine erziehungsberechtigte Person unterschreiben. Dieser Antrag wird in die jeweilige Landesgeschäftsstelle geschickt, die ihn dann bearbeiten und an die Bundesebene weitergeben. Deine Mitgliedschaft beginnt bereits mit Beginn des Monats deiner Anmeldung. Wenn alles Verwaltungstechnische erledigt ist, schickt dir die VCP-Bundeszentrale deine Anmeldebestätigung und deinen Mitgliedsausweis zu.

Du kannst dich, alternativ zum klassischen Mitgliedsantrag, auch über unsere Online-Anmeldung beim VCP anmelden:

Warum sollte ich Mitglied werden?

  • Mit deiner Mitgliedschaft im VCP wirst du Teil der weltweiten Gemeinschaft der Pfadfinder*innen – und du wirst Teil eines bunten, weltoffenen und engagierten Bundesverbandes mit vielfältig ausgeprägten Landesebenen. 
  • Regionale und überregionale Angebote wie das VCP-Bundeslager ergänzen die Pfadfinderaktivitäten vor Ort und sind besondere Erlebnisse. 
  • Durch dein Engagement im Verband sammelst du wertvolle Erfahrungen und Fähigkeiten, die dir auch in Schule, Studium und Beruf nützlich sein werden.
  • Deine Mitgliedschaft im VCP kann dir bei Bewerbungen für Studienplätze, Stipendien oder Jobs zu Gute kommen. Arbeitgeber schätzen an Pfadfinder*innen ihren Teamgeist und ihre Selbständigkeit.
  • Als Pfadfinder*in im VCP sparst du beim Einkauf von Outdoorbedarf. Bei „Freizeit und Fahrtenbedarf“ (F&F), unserem eigenen Ausrüster, erhalten VCP-Mitglieder Rabatt. Dabei legt F&F großen Wert auf Nachhaltigkeit und fairen Handel.
  • Jedes Mitglied bekommt vier Mal im Jahr die Verbandszeitschrift „auf neuem pfad“ (anp). Diese informiert über Aktuelles aus dem VCP und nimmt sich Themen an, die Kindern und Jugendlichen wichtig sind.
  • Alle Mitglieder des VCP sind über dessen Haftpflicht– und Unfallversicherung versichert.
  • Der VCP legt Wert darauf, hochwertige Kinder- und Jugendarbeit anzubieten. Dazu zählen unter anderem regelmäßige Schulungen für Gruppen- und Stammesleiter*innen sowie kompetente, hauptberufliche Unterstützung. Die Hauptberuflichen im VCP arbeiten an vielen Stellen Hand in Hand mit ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Darüber hinaus helfen sie  bei der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben, unterstützen bei konzeptionellen Arbeiten und erledigen einen Großteil der Verwaltungsarbeiten.

Was sind die zentralen Punkte der Beitragsordnung?

  • Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag. 
  • Es gibt zwei Beitragsstufen: einen Standardbeitrag und einen ermäßigten Beitrag. Der ermäßigte Beitrag wird aus sozialen Gründen oder im Rahmen einer Familienmitgliedschaft gewährt. 
  • Jedes Mitglied ab sieben Jahren bekommt die Verbandszeitschrift „auf neuem pfad“. 

Ab wann beginnt meine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. des jeweiligen Monats, an dem der Mitgliedsantrag in der VCP-Bundeszentrale eingegangen ist. Nach Eingang und Bearbeitung des Aufnahmeantrags verschickt die VCP-Bundeszentrale eine Anmeldebestätigung und den Mitgliedsausweis.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Beitrag setzt sich grundsätzlich aus einem Bundes- und Landesanteil zusammen. Im Einzelfall kann der Beitrag auch Anteile für die Regions-/Bezirks-/Gauebene  oder Stammes-/Ortsebene enthalten. Über die Höhe des Landes-/Regions-/Bezirks-/Gauanteils entscheiden die entsprechenden Gremien selbständig.

Für den Bundesanteil gilt ab dem 1. Januar 2024 Folgendes:

Der Standard-Beitrag beträgt 84,00 EUR jährlich bzw. 7,00 EUR monatlich.
Der ermäßigte Beitrag beträgt 16,00 EUR jährlich bzw. 1,33 EUR monatlich.

Der ermäßigte Beitrag wird gewährt, wenn ein sozialer Grund (zu geringes Einkommen, Heimunterbringung, spezielle Konzepte von VCP-Gliederungen) oder eine Familienmitgliedschaft vorliegt. Aus sozialen Gründen kann ebenfalls eine Beitragsbefreiung beantragt werden. Anträge auf Beitragsermäßigung- oder Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen oder auf Familienmitgliedschaft kann direkt bei der Anmeldung oder jederzeit an die VCP-Bundeszentrale gestellt werden. Ein Folgeantrag ist stets bis 4 Wochen vor Ablauf der Frist zu stellen, um für die nächste Periode berücksichtigt zu werden.

Über unseren Beitragsrechner kann anhand der Postleitzahl der nächstgelegene Stamm auswählt werden und der tatsächliche Mitgliedsbeitrag für die jeweilige Gliederung wird angezeigt.

Wer ist alles Familie im VCP?

Zentraler Bestandteil für die Definition von Familie im VCP ist mindestens ein Kind (ein Mitglied, das jünger ist als 27). Im VCP ist Familie, wenn ein oder zwei Erwachsene Verantwortung für mindestens ein Kind (egal ob ein eigenes Kind, Pflegekind oder Adoptivkind) tragen, also sorgeberechtigt oder unterhaltspflichtig sind.

Dabei ist egal, in welcher Form (Ehe oder ähnliches) diese beiden Erwachsenen zusammenleben und welches Geschlecht sie haben.

Familie im VCP ist auch, wenn zwei Kinder (Geschwister, Stiefgeschwister, Pflegekinder) dieselbe Familienzugehörigkeit (also denselben sorgeberechtigten/unterhaltspflichtigen Erwachsenen) haben.

Was ist, wenn ich 27 Jahre alt werde?

VCP-Mitglieder, die 27 Jahre oder älter sind, gelten im VCP als Erwachsene. Zwei Erwachsene (ohne Kind) können keine Familienmitgliedschaft bilden. Wenn sich mehrere Geschwister auf einer Familienmitgliedschaft befinden und das älteste Mitglied 27 Jahre alt wird, fällt dieses nicht mehr unter eine Familienmitgliedschaft und wird im Folgejahr als Einzelmitglied zum Standardbeitrag geführt. Um als Erwachsener die Bedingungen für eine Familienmitgliedschaft zu erfüllen, muss also immer ein Kind vorhanden sein (für das der oder die Erwachsene sorgeberechtigt oder unterhaltspflichtig ist).

Gibt es einen ermäßigten Beitrag?

Aus glaubhaft gemachten sozialen Gründen kann der ermäßigte Beitrag gewährt werden. Ein entsprechender Antrag kann direkt bei der Anmeldung oder jederzeit an die VCP-Bundeszentrale gestellt werden.

Soziale Gründe können beispielsweise sein: 

  • zu geringes Einkommen
  • Heimunterbringung des Beitragspflichtigen
  • Spezielle Konzepte von VCP-Gliederungen

Die Gewährung der Beitragsermäßigung bzw. Beitragsbefreiung erfolgt für ein bis maximal drei Jahre. Ein Folgeantrag ist stets bis 4 Wochen vor Ablauf der Frist zu stellen, um für die nächste Periode berücksichtigt zu werden.

Wie erfolgt die Zahlung des VCP-Beitrags?

Die Zahlung des VCP-Beitrags erfolgt in einer Summe jährlich durch Bankeinzugsverfahren. Das Mitglied kann auf Wunsch einen monatlichen Beitragseinzug wählen. Dafür muss dem VCP ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden (eine monatliche Zahlung des Beitrages per Rechnung ist nicht möglich). Erfolgt die Zahlung des VCP-Beitrags nicht per Bankeinzugsverfahren, so erhält das Mitglied eine Rechnung. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten zu decken, wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von 3,00 EUR erhoben. Wer diese Kosten sparen möchte, kann dem VCP ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Mitgliedsbeitrags erteilen.

Änderungen zur Zahlweise (monatlich oder jährlich) kannst du jederzeit über dieses Online-Formular an uns melden.

Kann ich den VCP-Beitrag steuerlich geltend machen?

Der VCP ist als gemeinnützig anerkannt und Spenden sowie Mitgliedsbeiträge sind steuerbegünstigt. Für Beträge unter 200,00 EUR gibt es hier einen vereinfachten Zuwendungsnachweis, der zusammen mit einem Zahlungsbeleg bei der Steuererklärung mit eingereicht werden kann. Für Zahlungen über 200,00 EUR versenden wir automatisch eine Zuwendungsbescheinigung.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Kann ich meinen Beitrag auch direkt vor Ort bezahlen?

Eine Bezahlung des Beitrags vor Ort in bar ist nicht möglich. Das Mitglied hat dem VCP ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, über das der Mitgliedsbeitrag monatlich oder jährlich eingezogen wird. Sollte dem VCP kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, so erhält das Mitglied eine Rechnung für den Mitgliedsbeitrag (zzgl. 3,00 EUR Rechnungsgebühr).

Kann ich den VCP über meinen Mitgliedsbeitrag hinaus noch zusätzlich unterstützen?

Ja gerne! Es gibt die Möglichkeit deinen Mitgliedsbeitrag um einen von dir festgelegten Betrag zu erhöhen. Diese sogenannte Dauerspende wird dann monatlich oder jährlich zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.

Erhalte ich eine Mitgliederzeitschrift?

Der VCP hat eine eigene Verbandszeitschrift (auf neuem Pfad). Jedes Mitglied, das mindestens 7 Jahre alt ist, erhält kostenfrei die Verbandszeitschrift. Mitglieder, denen ein Familienbeitrag gewährt wird, können auf den Erhalt der Verbandszeitschrift verzichten, solange mindestens ein Mitglied der Familie die Zeitschrift erhält.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Der Austritt muss schriftlich durch das Mitglied bzw. des/der Sorgeberechtigten (bei Minderjährigkeit) erfolgen. Das Austrittsschreiben ist an die VCP-Bundeszentrale zu senden. Die Mitgliedschaft endet zum 31.12. des jeweiligen Jahres, sofern nicht ein anderer Termin gewünscht wird. Der Austritt wird durch die VCP-Bundeszentrale schriftlich bestätigt. Für die Kündigung der VCP-Mitgliedschaft kann unser Online-Formular genutzt werden.

Alternativ ist die Kündigung schriftlich an die VCP-Bundeszentrale zu senden (per Mail oder per Post). Die Mitgliedschaft endet zum 31.12. des jeweiligen Jahres, sofern nicht ein anderer Termin gewünscht wird. Der Austritt wird durch die VCP-Bundeszentrale schriftlich bestätigt.

Fragen zur Mitgliedschaft und zum Beitrag beantwortet Tobias Schwick.

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