#OutInChurch  – was passiert da gerade in der katholischen Kirche?

Seit einigen Wochen ist es Thema in den sozialen Medien und der breiteren Medienlandschaft Deutschlands: Unter dem Hashtag #OutInChurch haben sich 125 Personen, die in verschiedenen Bereichen innerhalb der katholischen Kirche arbeiten, als queer geoutet. Gemeinde- und Pastoralreferent*innen, Diakon*innen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen und viele mehr. Sie alle wollen sich nicht mehr verstecken und ihre Sexualität hinter Lügen und Versteckspielen verbergen müssen. Im Rahmen der ARD-Doku „Wie Gott uns schuf“ äußern sie sich zu ihren Einstellungen, ihren Erfahrungen und ihren Ängsten angesichts der diskriminierenden Arbeitsrechtsgrundlagen der katholischen Kirche, welche eine Kündigung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Identität möglich macht[1].

Sie fordern, dass die offizielle Lehre der Kirche zu Sexualität und Geschlechtlichkeit überarbeitet werden muss, und es zur Selbstverständlichkeit werden müsse, dass schwule, lesbische, trans*-, intersexuelle und nicht-binäre Menschen nicht mehr diskriminiert werden dürfen.

Arbeitsrechtliche und theologische Grundlagen

Um besser verstehen zu können, warum das überhaupt notwendig ist, bzw. wie es sein kann, dass in der heutigen Zeit noch Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität und auf Basis geltenden Arbeitsrechts Angst um ihren Job haben müssen, muss man in die Katholische Lehre – den sogenannten „Katechismus“ – schauen. Dort positioniert sich die Katholische Kirche zum Thema „Homosexualität“ aktuell so: „Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet [Vgl. Gen 19, 1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10.], hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, „dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind“ (CDF, Erkl. „Persona humana“ 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“ [Katechismus der Katholischen Kirche (1997) Nr. 2357].

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland regelt, dass Arbeitnehmer*innen ausschließlich nach ihrer Leistung und ihres Verhaltens bewertet und niemals aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlechts, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexuellen Identität benachteiligt werden dürfen. Doch dieses gilt dieses aufgrund des Grundrechts auf Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und des Selbstbestimmungsrechts (Art 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung) nicht für die Kirchen. Dies bildet die Grundlage der gesetzlichen Rechtmäßigkeit von Arbeitsvertragsklauseln, die – wie hier innerhalb der katholischen Kirche – den „Einklang der Lebensweise der Mitarbeiter*innen mit den Werten und Normen der katholischen Kirche“ fordern und die Grundlage für Kündigungen aufgrund von Sexualität oder Genderidentitäten bilden.

Lehrmeinung ist nicht gleich generelle Haltung

Diese offizielle Haltung wird gesellschaftlich und innerkirchlich seit langem diskutiert. Die Aktion #OutInChurch ist aber so öffentlichkeitswirksam wie nichts zuvor. Natürlich darf „die katholische Kirche“ oder „die Lehrmeinung“ nicht einfach so auf alle Katholik*innen verallgemeinert werden. Es gibt schon lange immer wieder viele Theolog*innen, Laien und Geistliche in der katholischen Kirche, welche eine Öffnung der Lehre fordern (zum Beispiel auch schon als es um die Segnung homosexueller Paare ging). Dennoch ist die offizielle Lehrmeinung bislang unberührt geblieben.

Deswegen ist es umso bemerkenswerter, wie viel Mut die Betroffenen aufgebracht haben, um für sich und ihre eigene sexuelle Orientierung, ihre Identität und Überzeugung einzutreten. Eine solche Haltung erfordert einiges an Überwindung und wir als Pfadfinder*innen, die sich für Toleranz, Offenheit und Aufgeschlossenheit gegenüber Menschen aller sexuellen Orientierungen und Identitäten einsetzen, wollen unseren Respekt ausdrücken und denMut zusprechen zu sich selbst zu stehen! Wir gehen noch einen Schritt weiter und wünschen uns neben #OutInChurch ein #OutInSociety – eine Gesellschaft, in der jede*r ohne Sorge oder Diskriminierung einfach er*sie selbst sein kann!

Auch im VCP beschäftigt uns das Thema Diskriminierung aufgrund der Sexualität. Auf einer VCP-Bundesversammlung wurde die Einrichtung einer Beratungsstruktur beschlossen.

Wenn ihr euch wegen eurer Sexualität diskriminiert fühlt, euch nicht traut oder niemanden habt, mit dem*der ihr darüber sprechen könnt, könnt ihr euch telefonisch an die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche oder die Telefonseelsorge wenden. Auch per E-Mail oder Chat beraten Jugendliche bei in & out. Dort bieten junge lesbische, schwule, bi, pansexuelle, asexuelle, inter*, trans* und nicht-binäre Personen für Jugendliche und junge Erwachsene ehrenamtlich Beratungen an.

 

Mehr Infos zu #OutInChurch findet ihr hier:

https://www.bdkj.de/synodaler-weg/homosexualitaet

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/out-in-church-rainer-teuber-100.html

https://www.vatican.va/archive/DEU0035/_INDEX.HTM

[1] Siehe Artikel 4&5 der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsverhältnisses der katholischen Kirche

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