Medizin und Recht – wichtig zu wissen für Akelas und Gruppenleitungen

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Ob nur volljährig oder nicht,  organisatorische Verantwortung zu übernehmen heißt auch, als Garant verantwortlich gemacht zu werden. Als Garant gilt jede*r, der eine Leitungsfunktion ehrenamtlich (Gruppen-/Stammes-/Lagerleitung, Übungsleiter) oder beruflich (z. b. Lehrkräfte) übernommen hat oder eine medizinische Ausbildung besitzt (Rettungsschwimmer*in, Rettungsdienst, Krankenpflege, Medizinstudium). Damit dir juristisch nichts passiert, werden wir hier im VCP-Blog wichtige Regeln vorstellen.

  1. Zu Erster Hilfe ist in Deutschland jede*r verpflichtet, solange keine Gefährdung bei der Hilfeleistung besteht.
  2. Schaue dich am Ort des Notfalls bewusst 360° um, um Gefahren zu erkennen.
  3. Eine Gefahr für Hilfeleistende könnte zum Beispiel ein brennendes Gebäude, abgerissene Hochspannungsleitungen bzw. beschädigte Oberleitungen vom Schienenverkehr sein. Der sechs-Meter-Radius um eine beschädigte Hochspannungsleitung darf nicht betreten werden.
  4. Halte Abstand von  alkoholisierten oder aggressiven Personen oder Hunden. Auch beim Versuch, Ertrinkende zu retten, besteht ein sehr große Selbstgefährdung, erst recht ohne Ausbildung im Rettungsschwimmen. Wage es nicht ohne einen solchen Kurs.
  5. Bei Verkehrsunfällen könnte ein nachfolgendes Fahrzeug in die Unfallstelle rauschen. Mit den Füßen in einer Benzinpfütze ist Rauchen besonders ungesund! Eigensicherung vor Fremdrettung! Vor jeder Hilfeleistung muss erst die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden. Bewege dich so, das du Verletzte und den fließenden Verkehr im Blickwinkel behältst. Soweit irgendwie möglich, verziehst du dich mit den Verletzten oder Unfallbeteiligten hinter die Leitplanke.
  1. Von Garanten wird obendrein verlangt, das sie Erste Hilfe gewährleisten. Hier gilt die Ausrede „Ich habe vergessen, was zu tun ist, weil ich mein Erste Hilfe-Kurs schon lange her ist.“ nicht. Ist das für uns ein Problem? Nee. Erste Hilfe gehört sowieso zu unserem Job als Pfadis, aber habe in einer Garantenstellung stets ein Mobiltelefon dabei! Kommt es aufgrund einem fehlenden Handy zu verzögertem Notruf mit Folgeschäden, dann kann das juristisch als „unterlassene Hilfeleistung“ ausgelegt werden.

„Remember your motto BE PREPARED. Be prepared for accidents by learning forehand what you ought to do in the different kinds that are likely to occur. Be prepared to do that thing the moment the accident does occur. And when the accident does occur, be the first to go to rescue. Don´t let an outsider be ahead of you.“ Robert Baden-Powell, Scouting for boys 1908

Gut Pfad,

Uli und Römi

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